Was man beim Kauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern beachten soll, erklärt die Stadt Burscheid.
„Gefahren nicht unterschätzen“Wie Silvesterböller gehandhabt werden sollen
„Die Gefahren sind nicht zu unterschätzen“, stellt Burscheids Ordnungsamtsleiterin Andrea Janeck klar. Dabei geht es nicht nur darum, dass sich Menschen verletzen können: „Durch Feuerwerkskörper entstehen nicht selten auch Brände mit hohem Sachschaden“.
Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern sei verboten, klärt die Stadtverwaltung auf. Und zusätzlich sollten Knaller, Raketen und mehr nur in deutlichem Abstand zu Zuschauenden oder Kraftfahrzeugen gezündet werden. Je nach Witterung, insbesondere bei Wind, sollte man den Abstand größer bemessen, rät die Stadt. Auch sollte man darauf achten, dass Silvesterraketen nicht auf Balkonen, Terrassen oder Schuppen oder Ähnlichem landen, wo Dinge in Flammen aufgehen könnten. „Absolut verboten ist eine gezielte Ausrichtung von Feuerwerk auf Menschen, Tiere und Gebäude.“
Silvesterböller: Warnung vor nicht in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörpern
„Gefahren gehen aber nicht immer nur vom Verhalten der Verbraucher aus, sondern häufig auch von Feuerwerkskörpern selber. Gerade vor solchen, die in Deutschland nicht zugelassen sind, weil sie nicht den Sicherheitsanforderungen genügen“, warnt Andrea Janeck.
Diese Anforderungen legt das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) fest. In Deutschland darf nur von der BAM zugelassene Pyrotechnik der Kategorie 1 (zum Beispiel Knallerbsen und Wunderkerzen) und 2 (zum Beispiel Böller und Raketen) verkauft werden. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen ab dem 18. Lebensjahr gekauft und nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden.