Die Handwerker sind im städtischen Bürgerhaus Am Hammer beschäftigt. Wegen der Baustelle gibt es dort bis Ende Juli keine Veranstaltungen.
Bürgerhaus LeichlingenVilla wird in den Ferien vom Parkett bis zur Stuckdecke aufpoliert
Das Bürgerhaus zu pflegen, ist für die Stadtverwaltung eine Daueraufgabe. Kaum ein Jahr, in dem in und an der unter Denkmalschutz stehenden früheren Fabrikantenvilla nicht irgendetwas renoviert oder repariert oder angestrichen werden muss, um sie dauerhaft in Schuss zu halten.
Auch in diesen Sommerferien sind die Handwerker im Bürgerhaus Am Hammer wieder beschäftigt. Das Amt für Gebäudewirtschaft der Stadtverwaltung nutzt die Zeit für denkmalgerechte Sanierungsarbeiten. Deswegen ist das Gebäude in Abstimmung mit den Nutzern des Hauses, vor allem der hier untergebrachten Johann-Wilhelm-Wilms-Musikschule und der Volkshochschule Bergisch Land, voraussichtlich bis Ende Juli für Kurse, Unterricht, Vereinstreffen und andere Veranstaltungen stillgelegt.
Die laufenden Renovierungen dienen laut Verwaltung dem Erhalt der Bausubstanz und der Wiederherstellung eines gepflegten Erscheinungsbildes der repräsentativen Immobilie. Zu sehen ist bereits die erfolgte Reparatur des Sockels und der Treppe am Eingangsportal. Auch ein neuer Schaukasten wurde hier installiert.
In den Innenräumen werden unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes vor allem im Erdgeschoss Restaurierungen und Sanierungen vorgenommen. Unter anderem wird der Parkettboden ausgebessert und lackiert, im Weyermannsaal wird der historische Stuck restauriert und sind Türen aufzuarbeiten. Außerdem werden die Teppiche im Flur und auf den Treppen sowie diverse Garderoben ausgewechselt. Die Wetterschenkel mehrerer Fenster werden erneuert und fehlende und beschädigte Zementfliesen ausgebessert oder ersetzt.
Damit das durch viel Publikumsverkehr geprägte Bürgerhaus gut erhalten bleibt, appelliert die Stadtverwaltung an zukünftige Nutzerinnen und Besucher, mit dem historischen Gebäude pfleglich umzugehen. So sind zum Beispiel keine angeklebten Plakate oder Zettel an Wänden, Türen und ähnlichem erlaubt, um die denkmalgeschützte Bausubstanz und die Anstriche bestmöglich zu schützen.