AboAbonnieren

Frühere Gaststätte wird abgerissenGefährliche Harzheim-Kurve kann entschärft werden

Lesezeit 2 Minuten
wu-harzheim-haus_(2)

Der Abbruch des Gebäudes der früheren Gaststätte Harzheim bahnt sich an. 

Leichlingen – Die scharfe und für Fußgänger und Radfahrer wegen der schmalen Wege lebensgefährliche Kurve der Neukirchener Straße in Büscherhöfen kann demnächst entschärft werden: Denn der Abbruch des Gebäudes der früheren Gaststätte Harzheim bahnt sich an.

Das zuletzt vom spanischen Restaurant Tapas genutzte Wohnhaus steht mittlerweile leer. Das Leichlinger Architekturbüro Pässler, Sundermann und Partner hat vor, hier in Kürze den seit Jahren ausstehenden letzten Abschnitt des Bebauungsplans Wupperbogen in Angriff zu nehmen und auf der Parzelle einen Neubau zu errichten. Dafür wird der Altbau mit der Hausnummer 56 abgebrochen.

Antrag noch dieses Jahr

Die Planer haben jetzt angekündigt, noch dieses Jahr einen Bauantrag einzureichen und sie haben auch schon eine konkrete Nutzung für die Immobilie im Auge: Im Erdgeschoss ist die Einrichtung von Tagespflegeplätzen für Senioren und kranke Menschen vorgesehen, darüber eine Wohngemeinschaft für etwa zehn demente Personen und im obersten Geschoss eine Etage fürs betreute Wohnen.

Zurzeit sind die Bauherren in Abstimmungsgesprächen mit Behörden und dem Landschaftsverband Rheinland. Einen Träger für die Pflege- und Wohnplätze haben sie bereits an der Hand.

Stadtverwaltung und Rat begrüßen und unterstützen das Vorhaben sehr. Nicht nur aus sozialpolitischen und demografischen Gründen angesichts der großen Nachfrage nach Betreuungsplätzen. Sondern auch wegen der brenzligen Verkehrslage an der Ecke, wo der Altbau der Kurve im Weg steht. Denn der Neubau soll von der Neukirchener Straße zurückversetzt, die Fahrbahn kann dann breiter und etwas begradigt werden. Weil es sich um die L 359, also eine Landesstraße handelt, muss dazu der Landesbetrieb Straßen NRW mit ins Boot geholt werden. Bürgermeister Steffes ist zuversichtlich, dass dies klappt, die Straßenbaubehörde sei über die Pläne im Bilde. (hgb)