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Ärger wegen HaushaltsredeRatsherr verklagt die Stadt Leichlingen

Lesezeit 2 Minuten
Das Rathaus in Leichlingen.

Es gibt Ärger im Leichlinger Rathaus.

Klaus Reuschel-Schwitalla (Linke) fühlt sich ungerecht behandelt.

Klaus Reuschen-Schwitalle hat seine Drohung wahrgemacht. Der Leichlinger Ratsherr (Die Linke) hat beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Stadt Leichlingen eingereicht. Er beantragt „einstweiligen Rechtsschutz im Organstreitverfahren gegen die Stadt Leichlingen“. Was kompliziert klingt, ist eigentlich recht simpel.

In seiner Sitzung am 26. Juni hat der Leichlinger Stadtrat den Haushalt 2024 beschlossen. Dem Beschluss waren lange Beratungen vorausgegangen. Weil in deren Verlauf die Fraktionen bereits ausgiebig zu verschiedenen Aspekten des Haushalts Stellung genommen hatten, hatten sich die Fraktionen von CDU, Grünen, FDP und SPD eine Woche zuvor im Hauptausschuss darauf verständigt, keine üblichen Haushaltsreden zu halten.

Leichlingen: Absprache ohne die Linke

Diese Absprache sei aber getroffen worden, ohne ihn einzubeziehen, teilt jetzt Reuschel-Schwitalla mit. Der Ratsherr wirft nun CDU und SPD vor, diese Absprache gebrochen zu haben. Sie hätten seiner Meinung nach sehr wohl Reden gehalten, diese aber als „Hinweise zum Prozedere“ verschleiert. Als Reuschel-Schwitalla an der Reihe war, wurde er einige Male unterbrochen und auf die bestehende Absprache zu den Haushaltsreden hingewiesen.

„Diese Unterbrechungen führten dazu, dass sein Redefluss erheblich gestört wurde und er nicht in der Lage war, einen Antrag zur Sache zu stellen, was eine klare Verletzung seines Rederechts darstellt“, teilt er mit. Er hätte gern noch mehr zu Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung gesagt.

Verwaltungsgericht muss entscheiden

Wer hat nun eine Rede gehalten und wer nicht? Reuschel-Schwitalla hat während der Sitzung von seinem Skript abgelesen, auch Roswitha Süßelbeck (SPD) hielt sich an Teile ihres vorgeschriebenen Papiers, las allerdings höchstens Auszüge daraus vor. Helmut Wagner (CDU) sprach frei.

Schon in der Sitzung hatte Reuschel-Schwitalle seinen Widerstand gegen dieses Vorgehen angekündigt. Er schaltete die Kommunalaufsicht ein. „Die Kommunalaufsicht hatte mehrfach betont, dass Reuschel-Schwitalla das Recht auf eine Klage im Rahmen eines Kommunalverfassungsstreitverfahrens zusteht“, schreibt er. Die Kommunalaufsicht könne in solchen Fällen nur im Interesse des öffentlichen Wohls handeln, nicht aber, um Einzelpersonen zu ihrem Recht zu verhelfen. Klären müsse die Angelegenheit das Verwaltungsgericht.

Der Linken-Ratsherr will jetzt, dass der Haushaltsbeschluss zurückgenommen und die Sitzung wiederholt wird. Er kommentiert: „Es ist nicht akzeptabel, dass durch solche Vorgehensweisen Ratsmitglieder in ihrem Rederecht eingeschränkt werden. Ich hoffe, dass das Verwaltungsgericht Köln die Situation gründlich prüft und entsprechende Maßnahmen ergreift.“ Reuschel-Schwitalla sieht seine Rechte als Ratsmitglied missachtet.