Bis Ende des Jahres müssen Eigentümer in Leichlingen ihr Gartenwasser melden.
Neue GebührenSo viel kostet jetzt das Abwasser in Leichlingen

Regenwasser läuft während eines Gewitters durch einen Straßenablauf in die Kanalisation.
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„Moderat“ nennt die Stadtverwaltung Leichlingen in einer Mitteilung die Steigerung der Schmutzwassergebühr in der Blütenstadt. Der Rat hatte Ende November die neuen Abwassergebühren für 2024 beschlossen.
Demnach kostet das Schmutzwasser in Leichlingen ab dem kommenden Jahr 3,9 Euro pro Kubikmeter. Die allgemeine Niederschlagsgebühr ist auf 1,17 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Die Abfuhr für Klärschlamm kostet 113,27 Euro pro Kubikmeter. Für Mitglieder des Wupperverbands sind die Gebühren niedriger: 1,84 Euro pro Kubikmeter für Schmutz- und 1,08 Euro pro Quadratmeter für den Niederschlag. Damit ist die Gebühr für Schmutzwasser um 2,6 Prozent und für das Niederschlagswasser um 1,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
Leichlingen: Neue Zähler müssen gemeldet werden
Die städtischen Abwasserbetriebe weisen zudem darauf hin, dass die Leichlingerinnen und Leichlinger noch bis Ende des Jahres ihre Gartenwasserabzugsmengen melden sollen. Meldungen, die nach dem 31. Dezember 2023 eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden, so die Stadt.
Was dahinter steckt: Frischwasser, das nachweislich nicht ins öffentliche Kanalnetz abgeleitet wird, kann gemeldet werden. Die Menge wird dann bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgezogen und verrechnet. Das gleiche gilt für Frischwasser, mit dem Landwirte in ihren Betrieben ihr Vieh getränkt haben.
Die zu meldenden Wassermengen müssen aber mit einem geeichten Zähler erfasst worden sein, der zuvor bei der Stadt angemeldet worden war. Solche Zähler müssen alle sechs Jahre neu geeicht werden oder durch einen Wasserzähler mit einer „Konformitätserklärung“ des Herstellers ersetzt werden. Ein neuer Zähler muss mit Foto bei den Abwasserbetrieben angemeldet werden. Beim Bürger liegt die Nachweispflicht darüber.
Wegen des Cyberangriffs auf den Kommunalen Dienstleister der Stadt Leichlingen können Bürgerinnen und Bürger die Meldung nicht mehr über das Formular auf der Homepage der Stadt einreichen. Stattdessen müssen sie eine E-Mail schreiben, inklusive Bild, das nicht größer als 10 Megabyte sein darf.