Auch am Freitag sind die Seiten der Kommunen Leichlingen und Burscheid nicht zu erreichen.
Hackerangriff auf DienstleisterWie Leichlingen und Burscheid mit dem Cyberangriff umgehen
Die Stadt Leichlingen leidet, wie viele anderen Kommunen auch, nach wie vor unter dem Cyberangriff auf den kommunalen IT-Dienstleister „Südwestfalen IT“, von dem auch die Stadtverwaltung Burscheid betroffen ist. Seit Montagmorgen ist die Website der Verwaltung nicht mehr zu erreichen, das Telefon funktioniert noch.
Wie lange dieser Zustand noch anhält, ist derzeit noch nicht absehbar: „Es ist mir nicht möglich, Ihnen zu sagen, wann wir wieder normal arbeiten können“, schreibt Bürgermeister Frank Steffes an seine Verwaltungsangestellten. Forensiker des Landeskriminalamtes und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik seien inzwischen involviert, ansonsten bekomme er recht wenig Informationen von der „Südwestfalen IT“.
Leichlingen will sich mit paralleler EDV helfen
Der Bürgermeister kann aber auch eine gute Nachricht für Leichlingen vermelden: Man habe die lokalen Verzeichnisse mehrfach scannen lassen und bislang „keine Anomalie“ feststellen können. Betroffen in Leichlingen sind die Bürgerdienste, Teile des Sozial- und Jugendamts, das Finanzwesen und die externe Kommunikation. „Das heißt, wir haben zurzeit keine IT-gestützte Buchhaltung, keine echte Zahlungsabwicklung, kein Haushaltswesen, keine Haushaltsbewirtschaftung und auch keine Haushaltserstellungsmöglichkeiten“, so Steffes.
Allerdings gebe es seit Jahren einen Rahmenvertrag mit einem weiteren Dienstleister, auf den man jetzt zurückgreifen könne, „um dort, wo es möglich und notwendig ist, temporäre Parallelstrukturen zu schaffen“. Zum Beispiel, um Gehälter und Transferleistungen zahlen zu können. Die werde man dann später nachbuchen.
Fertige Pässe und Ausweise können herausgegeben werden, das Standesamt führe sein Personenstandswesen derzeit analog, teilt der Bürgermeister mit. Die Verwaltung sei außerdem dabei, eine Übergangswebsite einzurichten, für Informationen nach außen sowie für die Ratsmitglieder. Auch eine alternative E-Mail-Struktur werden aufgebaut.
Die Stadt Burscheid hat inzwischen ebenfalls eine Notfall-Seite eingerichtet, auf der Bürgerinnen und Bürger die für sie wichtigsten Informationen bekommen. Dort gibt es auch Infos zur Rats- und Ausschusssitzungen. Auch auf Facebook und Instagram hält die Burscheider Verwaltung die Menschen auf dem Laufenden.
Erreichbar ist die Stadtverwaltung Burscheid derzeit nur per Telefon, Fax oder persönlich zu den gewohnten Öffnungszeiten. Die Verwaltung empfiehlt, anzurufen. Die Stadtbücherei ist wie gewohnt geöffnet, Ausleihe und Rückgabe sind möglich, nicht aber die „Bergische Onleihe“ und weitere digitale Services. Erreichbar, auch per E-Mail, sind die Technischen Werke und die Friedhofsverwaltung.
Defekte Straßenlaternen können über das Rhein-Energie-Portal oder die 24-Stunden-Hotline unter 0221/1783113 gemeldet werden. Infos zur Abfallentsorgung gibt es auf der Seite des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes.
Was in Burscheid derzeit möglich ist
- Bürgerbüro: Abholung Reisepässe und Personalausweise (bitte PIN-Briefe mitbringen), An- und Abmeldung von Hunden für die Hundesteuer, Ausgabe von Formularen, Beglaubigungen, Fischereischeine, Jagdscheine, Lebensbescheinigungen mit Vordruck, Reiterplaketten.
- Standesamt: Urkundenausstellung von nicht digitalisierten Urkunden (vor dem 1. Januar 2009), Anmeldung der Eheschließung, Anerkennung der Vaterschaft, Zurückstellung (keine Beurkundung von Sterbefällen).
- Ordnungsamt: Gaststättenerlaubnis, Gewerbeangelegenheiten (An-, Ab- und Ummeldung, Reisegewerbe), Grundsicherung, Hundehaltung, Fundbüro, Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge, Sondernutzungserlaubnis, Spielhallenerlaubnis, Aufstellerlaubnis, Eignung zum Aufstellen von Spielgeräten, Plakatierung, Schwerbehindertenausweis (Antragstellung), Verbrennen pflanzlicher Abfälle, Wohngeld.
- Stadtentwicklung, Umwelt und Liegenschaften: Abstimmung denkmalrechtlich relevanter Maßnahmen, Ausstellung von denkmalrechtlichen Steuerbescheinigungen, Ausstellung von Vorkaufsrechtszeugnissen, Bauakteneinsicht und Kopien aus Bauakten
(kein E-Mail-Versand, nur physische Kopien entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung), Denkmalrechtliche Auskünfte, Planungsrechtliche Auskünfte