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Klage gegen LeichlingenUnternehmer Marseille will eine halbe Million Schadenersatz

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Unternehmer Reinhold Marseille auf seinem Betriebshof am Stockberg.

  1. Der Kunststoff-Händler vom Stockberg zieht vor Gericht: Er verklagt die Stadt Leichlingen auf knapp eine halbe Million Euro.
  2. Wir zeigen die Hintergründe auf.

Leichlingen – Im Gewerbegebiet am Stockberg hat sich längst der Baufachhandel Staba-Schermuly niedergelassen. Und der ist auch sehr zufrieden mit seinem neuen Standort am Fuße der Sandberge. Doch dass auf dem früheren Gelände des Kunststoff-Unternehmers Reinhold Marseille heute eigentlich ein Steingroßhandel sein sollte, hat Jahre nach der Umnutzung des Areals jetzt ein juristisches Nachspiel: Marseille hat die Stadtverwaltung wegen des Bebauungsplans, den der Rat im August 2016 beschlossen und der seine Pläne durchkreuzt hat, auf Schadenersatz verklagt.

Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln

Das Verfahren ist vor dem Landgericht Köln anhängig. In dem Rechtsstreit geht es um eine hohe Forderung. In einem Brandbrief an die Leichlinger Ratsmitglieder und den Bürgermeister hatte Marseille ihnen bereits Ende 2018 einen Mahnbescheid über mehr als 400 000 Euro angedroht. Die Forderung hatte die Stadt damals als unbegründet zurückgewiesen. Daraufhin hat der erzürnte Marseille seiner Ankündigung Taten folgen lassen und Klage auf Schadenersatz eingereicht.

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2018 hat sich im Gewerbegebiet statt des Steingroßhandels Seltra der Baustoff-Fachhandel Staba-Schermuly niedergelassen.

Inzwischen steht fest, dass es um noch mehr Geld geht: Die 5. Zivilkammer des Landgerichts hat den Streitwert vorläufig auf 537 415,95 Euro festgesetzt. Marseille will für das ihm entgangene Geschäft also mit mehr als einer halben Million Euro entschädigt werden.

Die vom Rat vor drei Jahren beschlossene Veränderungssperre, die eine Ansiedlung des Steinhandels verhinderte, habe ihm finanziellen Schaden in dieser Höhe zugefügt. Die damals in einer Sondersitzung des Rates mit Mehrheit getroffene Entscheidung sei im übrigen durch „unwahre Angaben und Ankündigungen“ über die von ihm mit der Firma Seltra vereinbarte Niederlassung zustande gekommen, so Marseille.

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Ein großer Steinhandel auf 20 000 Quadratmetern, mit eher viel Schwerlastverkehr und wenigen Arbeitsplätzen, passte angesichts der knappen Gewerbe-Flächen in der Stadt nicht zu den wirtschaftspolitischen Vorstellungen von Verwaltung und Rat.

Sie stellten im Bebauungsplan stattdessen die Weichen für einen kleinteiliger parzellierten Gewerbepark. Marseille hatte dies schon damals als enteignungsgleichen Eingriff bekämpft. Nun muss das Landgericht klären, ob das Vorgehen der Stadt rechtens war. Die Verwaltung hält die Forderung für unbegründet und lässt sich anwaltlich vertreten.