Vergewaltigungsprozess fortgesetztAngeklagte Leichlinger nach Namensnennung bedroht
Leichlingen/Köln – Es ist schon eine reichlich absurde Situation, wenn es vor Gericht auf einmal nicht mehr um das Leid des Opfers, sondern um das der Täter gehen soll. Am Freitag war vor dem Landgericht Köln genau das der Fall. Die Leichlinger Lars F., Mark N. und Adam T. (alle Namen geändert) müssen sich wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht Köln verantworten. Den Männern Ende 20 wird vorgeworfen, im April 2018 nach einem Bar-Besuch in Leverkusen-Opladen eine junge Frau in der Wohnung eines der Angeklagten gemeinsam sexuell missbraucht, und die Taten teilweise gefilmt zu haben. Zum Prozessauftakt hatten sie diese Vorwürfe bereits eingeräumt.
Großes mediales Aufsehen
Der Fall hatte medial für viel Aufsehen gesorgt und in Leichlingen schnell die Runde gemacht. Die Angeklagten berichteten dem Vorsitzenden Richter Benjamin Roellenbleck von einer „Hetzkampagne“, die gegen sie gestartet worden sei. Durch den Artikel einer Boulevard-Zeitung habe man die jungen Männer erkannt und würde sie nun massiv unter Druck setzen, gaben auch die Verteidiger an.
Allen Verfahrensbeteiligten wurden entsprechende Fotos und Audiodateien gezeigt. Einer der Rechtsanwälte brachte deshalb sogar eine Strafmilderung durch die Umstände ins Gespräch. Die Verteidiger wollen nun außerdem womöglich erreichen, dass das restliche Verfahren und auch die Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.
Richter Roellenbleck gab zwar an, dass die Anwälte grundsätzlich einen derartigen Antrag stellen könnten – riet jedoch auch im Sinne der Angeklagten davon ab. „Ich denke, es ist auch für Sie gut, wenn die Presse da ist und die differenzierte Urteilsbegründung erfährt und wiedergeben kann“, sagte er zu den drei Leichlingern. „Außerdem hat die Öffentlichkeit ja auch ein Recht darauf zu erfahren, was hier passiert.“
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Schwerpunkt des Verhandlungstages waren die Aussagen dreier Polizeibeamtinnen. Zwei von ihnen hatten zu verschiedenen Zeitpunkten das Opfer vernommen. Obwohl die junge Frau auf beide Beamtinnen durch die Taten stark beeindruckt erschien, reagierten die Polizistinnen unterschiedlich auf die Situation. Während eine junge Beamtin aus Köln sachlich, aber einfühlsam den Ausnahmezustand des Opfers darstellen konnte, zeigte sich eine Leverkusener Beamtin deutlich lapidarer.
Sie hätte die Anzeige des Opfers aufgenommen und dieses mehrmals gefragt, „warum sie denn nicht einfach die Polizei gerufen hat“, sagte sie aus. Die Frau war erst nach einigen Stunden des Umherirrens auf der Wache erschienen. Als der Vertreter der Nebenklage die Beamtin dann fragte, ob das beim Opfer nicht als Vorwurf gewertet werden könnte, erwiderte sie: „Ja und wenn, wäre das doch nicht schlimm, oder?“
Der Nebenklage-Anwalt Gundo Golla merkte daraufhin an, dass dies auf das womöglich unter Schock stehende Opfer unmittelbar nach den Taten durchaus negativ gewirkt haben könne. Die Kölner Polizistin schilderte zudem, dass das Opfer die Situation als „aussichtslos“ empfunden hätte, da sie sich nicht in der Lage sah, den drei Männern körperlich etwas entgegenzusetzen.
Psychologisches Gutachten
Zum Abschluss des Verhandlungstages gab der sachverständige Psychologe sein Gutachten zu den drei Angeklagten ab. Alle drei Männer hätten „unauffällige Persönlichkeiten“ und hätten durch ihr berufliches und soziales Umfeld eine geringe Rückfallgefährdung. Der Konsum von Alkohol und Kokain habe zwar sicherlich eine „enthemmende Wirkung“ gehabt, die Männer hätten jedoch nicht die Kontrolle über ihre Handlungen verloren. Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt, ein Urteil wird am Donnerstag erwartet.