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AmtsgerichtGeldstrafe für Grabschändung

Lesezeit 2 Minuten

Mit Aushängen baten die gepeinigten Familien aus Bergisch Neukirchen im vergangenen Sommer um Hilfe.

Bergisch Neukirchen – Fast fünf Jahre lang versetzte ein Unbekannter zwei Familien in Bergisch Neukirchen in Angst und Schrecken, weil er immer wieder ihre Gräber auf dem Friedhof an der Burscheider Straße schändete. Als die Attacken im vergangenen Juni schier unerträglich wurden, wandten die Betroffenen sich im „Leverkusener Anzeiger“ an die Öffentlichkeit. Der Bericht hatte zumindest insoweit Erfolg, als in der Nacht zum 1. Juli ein Mann dabei gestellt wurde, als er gegen 3 Uhr morgens am Grab einer der Familien Blumen herausriss und die steinerne Einfassung beschädigte.

Für diese Tat musste sich der 51-jährige Siegfried H. (Name geändert) wegen Störung der Totenruhe vor dem Amtsgericht in Opladen verantworten. Der gelernte Gärtner gab gleich zu Beginn der Verhandlung vor Richter Dietmar Adam zu, was er – da auf frischer Tat ertappt – auch nicht leugnen konnte. Zu den vorangegangenen Taten musste er sich hingegen nicht äußern, weil davon in der Anklageschrift keine Rede war.

Zwei Promille

Er sei in jener Nacht kurz zuvor aus der nahe gelegenen Gaststätte – im Bergisch Neukirchener Volksmund auch als „Totengräber“ bekannt – gekommen und nahezu volltrunken gewesen, sagte Siegfried H. Tatsächlich hatte eine später entnommene Blutprobe rund zwei Promille ergeben. Weil er beruflichen und finanziellen Kummer gehabt habe, sei er auf den Friedhof gegangen und habe seine Aggressionen an dem Grab ausgelassen, was ihm heute sehr leid tue – umso mehr, als er die dort Bestatteten und deren Familie gekannt habe.

Ob er auch Streit mit ihnen gehabt habe, wollte Richter Adam daraufhin wissen. Streit nicht, entgegnete der Angeklagte, aber in Bergisch Neukirchen habe ihn niemals jemand so recht leiden können. Warum, wisse er nicht. Inzwischen lebt der 51-Jährige auch längst nicht mehr in seiner Heimatstadt, sondern ist in den Schwarzwald gezogen, wo er, bisher vergeblich, nach einer Arbeitsstelle sucht. Seinen Lebensunterhalt bestreitet er mit Hartz-IV-Mitteln. Die Geldstrafe, die Richter Dietmar Adam schließlich auf Antrag der Staatsanwältin verhängte, konnte denn auch nicht mehr als 30 Tagessätze zu je zehn Euro betragen.

Siegfried H. nahm dieses Urteil sofort nach der Verkündung an und trat die Rückreise in den Schwarzwald an. Ob er auch etwas mit den früheren Grabschändungen zu tun hat, blieb ungeklärt. Immerhin – seit er am 1. Juli auf dem Friedhof erwischt wurde, hat es keine einzige Tat mehr gegeben. Und das dürfte für die betroffenen Familien das Wichtigste sein.