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Bluttat in LützenkirchenMesserstecher muss neun Jahre ins Gefängnis

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Das Landgericht in Köln

Leverkusen – Ein paar Minuten behielt die neue Frau an seiner Seite noch die Fassung. Dann schluchzte die Freundin von Robert A. (alle Namen geändert) immer weiter, während die Richterin das Urteil der 4. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht ausführlich begründete. Der junge Mann muss neun Jahre ins Gefängnis, wegen Totschlags. Ein Stich in den Bauch seines Kontrahenten hatte die Schlagader durchtrennt – das Opfer hatte keine Chance.

Mit zwei Freunden war A. am späten Abend des 19. März von Mathildenhof aus in die Hamberger Straße aufgebrochen. Dort sollte ein aus dem Ruder gelaufenes Drogengeschäft wieder geradegebogen werden. Einem Landsmann, der mit diversen weiteren Leuten im fünften Stock eines Mehrfamilienhauses wohnte, wollte das Trio einen kleineren Geldbetrag abpressen: Bei einem Deal war ihm offenbar zu viel Stoff übergeben worden. Es sei gar nicht mal ums Geld gegangen, hatten die Richter rekonstruiert: Der Verkäufer hätte nur demonstrieren wollen, dass man so nicht mit ihm umgeht.

Ein Gönner, der sich abgesetzt hat

Treibende Kraft bei dem verhängnisvollen Ausflug nach Lützenkirchen war nach Lage der Dinge ein Mann, dem sich die beiden Angeklagten verpflichtet fühlten: Robert A. hatte bei ihm Unterschlupf gefunden, als er eines Tages nach einer früheren Partnerin auch seine Wohnung verloren hatte. Auch Erwin T. sah in dem Mann, der sehr schwunghaft mit allerlei leichteren Drogen handelte, einen Wohltäter, dem man beizustehen habe, wenn’s drauf ankommt.

Die Folgen jedoch sind fatal: Robert A. wird eine lange Strafe absitzen müssen, während der Mitangeklagte Erwin T. mit einem blauen Auge davon kommt: Ihn verurteilte die Strafkammer am Dienstagnachmittag zu eineinhalb Jahren Gefängnis, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Es sei trotz vieler widersprüchlicher und verwirrender Aussagen klar, dass auch er versucht habe, eine schwere räuberische Erpressung zu begehen. Denn auch Erwin T. hatte ein Messer dabei, als es in den fünften Stock des Hauses in der Hamberger Straße ging, um Druck zu machen. Der Dritte im Bunde allerdings bleibt straffrei. Er stand nicht vor Gericht: Er hat sich ins Ausland abgesetzt.

Geständnis am zweiten Prozesstag

Das macht das Urteil offenbar besonders bitter für Robert A. Doch Richterin Ulrike Grave-Herkenrath machte dem Angeklagten klar: „Auch wenn Sie sich verpflichtet gefühlt haben, entbindet Sie das nicht von Ihrer Verantwortung.“ Mit Blick auf das Opfer betonte die Vorsitzende Richterin: „Ein Mann ist getötet worden, der das Leben noch vor sich hatte.“

Am zweiten Prozesstag hatte Robert A. eingeräumt, dass er das Messer geführt hatte. Aus seiner Sicht war es ein tragischer Unfall. So schlimm schien die Messerattacke nicht gewesen zu sein: An der Klinge habe er kein Blut gesehen, so der Angeklagte. Das war wohl so – das Opfer war innerlich verblutet, hatten die Gerichtsmediziner festgestellt.

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Dass die Strafe hart ist für den Angeklagten, wurde deutlich: Mehrmals fiel er der Richterin ins Wort, vier Wachtmeister mussten ihn zu Ruhe bringen – während seine Freundin immer weiter weinte.