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Umsetzung des CannabisgesetzesStadt Leverkusen wartet auf Vorgaben, CDU warnt

Lesezeit 3 Minuten
Ein Mann hält getrocknete Cannabisblüten in der Hand.

Ein Mann hält getrocknete Cannabisblüten in der Hand.

Die CDU Leverkusen spricht sich gegen das Cannabis-Gesetz aus.

Der Bundesrat hat es am 23. Februar beschlossen und wenn der Bundesrat am 22. März das sogenannte Cannabisgesetz ebenfalls durchwinkt, können Erwachsene in Deutschland voraussichtlich ab dem 1. April bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen.

„Wir brauchen einen Neuanfang in der Drogenpolitik“, hatte Bundesgesundheitsminister und Leverkusens SPD-Bundestagsabgeordneter Karl Lauterbach nach dem Beschluss des Gesetzes kommentiert. Man müsse weg von den Verboten und hin zu mehr Aufklärung. Der Leverkusener Minister verspricht sich vom neuen Gesetz ein „Wegdrängen des Schwarzmarktes“ und ein sauberes Produkt – ohne „Beimengungen“, „toxische Konzentrationen“ und letztlich auch ohne Kriminalität.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, spricht während einer Debatte im Plenarsaal des Deutschen Bundestages.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, spricht während einer Debatte im Plenarsaal des Deutschen Bundestages.

Kritik aus Leverkusen kommt von der CDU. Die bezeichnen das Gesetz als „verheerendes Signal für den Jugendschutz und als Belastung für die Kommunen“. Fraktionsvorsitzender Stefan Hebbel meint: „Wir erlauben eine Droge, die nachweislich bei Menschen unter 25 Jahren zu einer Schädigung des Gehirns führen kann. Wie genau soll damit der Jugendschutz sichergestellt sein?“

Die Christdemokraten werfen auch die Frage auf, wie die Ordnungsbehörden auf kommunaler Ebene den rechtskonformen Gebrauch von Cannabis überhaupt kontrollieren wollen. „Wie soll sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden? Für die Umsetzung der Kontrollen werden vermutlich die kommunalen Gesundheits-, Jugend- und Ordnungsbehörden sowie die jeweiligen Polizeibehörden zuständig sein. Am Ende ist also auf Bundesebene wieder etwas entschieden worden, das wir vor Ort ausbaden müssen“, kommentiert CDU-Stadtrat Tim Feister.

Leverkusen: Stadt wartet noch auf weitere Vorgaben

Wie die Stadt Leverkusen das umsetzen will, ist noch nicht bekannt. „Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren muss abgewartet und bei konkret vorliegendem Gesetz eine mögliche weitere Präzisierung auf kommunaler Ebene erörtert werden“, heißt es von der städtischen Pressestelle. Derzeit sei noch vieles unklar, heißt es aus dem Rathaus.

Deshalb könne man auch noch keine Angaben zu etwaigen Cannabisverbotszonen machen. Die Verwaltung weist auf die nach Paragraf fünf im Gesetz schon vorgegebenen Regelungen hin: Unter anderem heißt es darin, dass Cannabis in Gegenwart von Minderjährigen verboten sein soll, ebenso im Umkreis von 200 Metern von Schulen oder Kinderspielplätzen. Auch Fußgängerzonen soll zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden.

Zwischen den medizinischen und den Suchthilfeexperten gehen die Meinungen über die Cannabis-Legalisierung derweil auseinander. Dr. Klaus Schaefer, Leverkusener Apothekersprecher, hatte im vergangenen Jahr im Gespräch mit dem „Leverkusener Anzeiger“ bereits gemahnt: „Cannabis ist eine Einstiegsdroge, die man nicht verharmlosen sollte.“ Rüdiger Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, hatte gesagt: Wir lehnen die mit den Legalisierungsplänen verbundene steigende Verfügbarkeit von Cannabis ab, weil sie aus unserer Sicht eine relevante Gefährdung der psychischen Gesundheit der jungen Generation bedeutet.“

„Die geplante Entkriminalisierung bedeutet keine komplette Freigabe, ermöglicht jedoch einen geregelten und staatlich kontrollierten Umgang mit Cannabis“, hatte dagegen Nadja Robertson, Leiterin der Fachstelle für Suchtvorbeugung in Leverkusen, auf Anfrage der Redaktion gesagt. Die bisherige Gesetzeslage halte Menschen nicht davon ab, Cannabis zu konsumieren.