Corona-Vorsorge in LeverkusenDie Mehrheit hält sich an die Regeln
Leverkusen – Ausgestorben wirkende Fußgängerzonen, dafür auch tagsüber zugeparkte Wohngebiete, deutlich weniger Verkehr, hingegen gut besuchte Lebensmittelmärkte und auch Baumärkte im Normalbetrieb – so stellte sich Leverkusen am Samstag dar.
Die Anordnung der Stadtverwaltung, sich im Freien nicht in Gruppen von zwei oder mehr Personen zusammenzufinden, die von Bund und Ländern nun nachvollzogen wird, wurde offensichtlich weitgehend befolgt. Um die gebotene Distanz unter den Menschen zu waren, praktizierten vereinzelte Läden Einlasskontrollen und ließen immer nur so viele Kunden ins Geschäft, wie Kunden es auch wieder verließen.
Ein anderes Bild bot sich in den Ausflugsgebieten. So zog es auch wieder zahlreiche Ausflügler aus den benachbarten Großstädten zum Frühlingsspaziergang ins Bergische Land, zum Beispiel an die Diepentalsperre. Neben Familien, die sich wie erlaubt gemeinsam auf Spaziergang befanden, fielen dabei fitness-bewusste Senioren auf, die zum Wandern oder mit Nordic-Walking-Stöcken bewaffnet in der Gruppe unterwegs waren. Vereinzelt wurden in Ausflugslokalen Senioren-Gruppen abgewiesen, die Kaffee und Kuchen begehrten.
Kontrollen notwendig
Wo Gastronomiebetriebe ihre sonst im Lokal servierten Gerichte zum Mitnehmen nach draußen verkauften, sah man vereinzelte Menschen in der Nähe auf Bänken sitzen und essen. Vereinzelt mussten Kräfte des Ordnungsamtes einschreiten und die amtlich verfügte Geschäftsschließung durchsetzen, wo Inhaber geltende Ausnahmeregelungen allzu großzügig für sich interpretierten. So wollte auch ein Blumenhändler sein Geschäft als Gartenmarkt eingestuft sehen.
Beschäftigte in Supermärkten berichteten erschüttert von der zunehmenden Aggression, die manche Kunden sie spüren ließen. „Da drehen manche schon voll am Rad“, so eine Edeka-Kassiererin. Einige Geschäfte haben bereits einen Sicherheitsdienst geordert, um den Geschäftsbetrieb in geordneten Bahnen zu halten.
Neue Verfügung
Die Stadt Leverkusen aktualisierte am Samstag noch einmal ihre Allgemeinverfügung gemäß Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes. So sollen nun Reiserückkehrer, deren Arbeitseinsatz im medizinischen oder pflegerischen Bereich dringend erforderlich ist, von dem Betretungsverbot für Kliniken und Pflegeeinrichtungen ausgenommen werden.
Ferner sollen alle Personen, die in „kritischer Infrastruktur“ arbeiten, von diesem Montag an unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder bis zur 6. Klasse haben. Dafür muss lediglich ein Elternteil eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers bei der Schule oder Kindertagesstätte vorlegen, die bescheinigt, dass sie am Arbeitsplatz unabkömmlich sind. Es werden nicht länger zwei Bescheinigungen benötigt.
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Schuldezernent Marc Adomat ließ die Schulen sowie alle Träger der Jugendhilfe darüber informieren. Die Leitungen der Kindertagesstätten sollen sicherstellen, dass von diesem Montag an alle Kitas zu den üblichen Öffnungszeiten besetzt sind und die Betreuung weiterer Kinder in der Kita, in der sie angemeldet sind, gewährleistet ist. Ist das in Ausnahmefällen nicht der Fall, kann der Bedarf bei der Fachberatung des Jugendamtes angemeldet werden unter ☎ 0214/ 406 5117.
Wegen des konkreten Betreuungsbedarfs sollten sich die Eltern mit ihrer angestammten Kita oder Schule in Verbindung setzen. Eltern von Kindern, die bislang kein Betreuungsangebot wahrgenommen haben, nun aber einen Anspruch haben und einen Betreuungsplatz benötigen, sollten sich an das Jugendamt wenden, ☎ 0214/ 406 5101 oder per E-Mail an