AboAbonnieren

Freispruch für AutofahrerAngeklagter hat den Roller nicht gesehen

Lesezeit 3 Minuten
Ein Polizist ist auf einem Motorrad in der Stadt im Einsatz.

Bei einem Unfall auf der Opladener Straße wurde ein Rollerfahrer verletzt. (Symbolbild)

Der Verursacher eines schweren Unfalls wurde vor dem Amtsgericht freigesprochen.

Unfälle, für die es im Prinzip keine Begründung gibt, haben laut Polizei in letzter Zeit zugenommen. Vielfach machen Unfallforscher die Ablenkung durch Handy und Bordcomputer verantwortlich, aber nichts davon kam beim Prozess im Leverkusener Amtsgericht am Donnerstag zur Sprache. Rätselhaft bleibt auch nach dem Urteil, weshalb ein Leverkusener mit seinem Auto praktisch ungebremst von hinten auf einen Leichlinger Rollerfahrer aufgefahren ist, der auf der Straße stand und abbiegen wollte.

Die Anklage gegen den Autofahrer zu dem Unfall am 15. Mai 2023 auf der Opladener Straße lautete auf fahrlässige Körperverletzung. Der Mann auf dem Roller war auf der Opladener Straße in Richtung Leichlingen Zentrum unterwegs; etwa in Höhe der Einmündung Am Heidchen wollte er nach links in eine Einfahrt und hielt auf der Straße an, weil auf der Gegenfahrbahn ein Auto nach dem anderen rollte. Der geübte 71-jährige Zweiradfahrer fährt Moped, seit er 16 war, sagt er als Zeuge in der Verhandlung.

So geübt hat er selbstverständlich die Umgebung und besonders den Rückspiegel immer mit einem Auge im Blick, „Ich habe schon gesehen, dass der ungebremst von hinten kam“, erinnert sich der Mopedfahrer. Keine Sekunde später hatte der Mann das Schlüsselbein mehrfach gebrochen, Prellungen am ganzen Körper und eine lange Liste an Blessuren, die die Richterin in der Verhandlung verlas.

Ich habe schon gesehen, dass der ungebremst von hinten kam
Der Rollerfahrer über seinen Unfallgegner

Die verschraubte Platte habe er heute noch drin, die müsse aber wieder raus, sagt der Mann im Zeugenstand und dreht den Arm im Schultergelenk, um der Richterin seine eingeschränkte Beweglichkeit zu demonstrieren. Acht Tage hat er im Krankenhaus gelegen, drei auf der Intensivstation. „Ich fahre nur noch Fahrrad auf dem Radweg, nicht mehr Moped, die Autofahrer passen nicht mehr auf heute“, sagt er. Dann blickt er zu dem Angeklagten: „Er hat sich nicht einmal gemeldet und sich entschuldigt. Das finde ich unmenschlich!“

Der Grund, weshalb der etwa Mitte 50-jährige Leverkusener in den stehenden Roller gefahren ist, bleibt unklar. Der Angeklagte meint zu seiner Entlastung sagen zu müssen, dass der Rollerfahrer nicht geblinkt habe, obwohl das eigentlich keine Rolle spielt. Ein Zeuge hatte zudem gesehen, dass der Blinker am Roller sehr wohl eingeschaltet war.

Der Unfallverursacher stand in der Verhandlung schwer unter Druck, weil er Busfahrer ist und nach eigener Auskunft hauptsächlich Linienbusse in der Gegend fährt, auch die Strecke nach Leichlingen, auf der er den Mopedfahrer verletzt hatte.

Bei einer Verurteilung hätte er womöglich seinen Arbeitsplatz verloren, aber dazu kam es nicht. Im Rechtsgespräch zwischen Staatsanwalt, Richterin und Verteidigung handelte man aus, dass der Verursacher 1200 Euro an den Leichlinger zahlen soll. Ein separates Verfahren wegen einer Schmerzensgeldforderung läuft. Das Verfahren wird eingestellt, der Busfahrer darf weiter Bus fahren und verlässt erleichtert und gut gelaunt das Gerichtsgebäude.