AboAbonnieren

Gekippter Verkaufssonntag in WiesdorfEin Pianist ersetzt kein Musikfestival

Lesezeit 2 Minuten
le-verkaufsoffener-sonntag_(3)

Verdi kämpft seit Monaten vehement gegen verkaufsoffene Sonntag.

  1. Ein weiteres Mal hat Verdi einen anlasslosen Verkaufssonntag in Wiesdorf torpediert.
  2. Die Juristen in der Stadtverwaltung hatten vor Gericht drei Punkte vorgebracht und sich auf die Argumentation des Landes gestützt.
  3. Nach dem Spruch von Münster sehen sie kaum noch eine Chance, die Läden sonntags zu öffnen, wenn kein Fest dazu kommt.
  4. Das aber ist unter Corona-Bedingungen vorerst ausgeschlossen.

Leverkusen – Ulrich Kämmerling hat wohl ganz richtig reagiert. Mit seiner vorsorglichen Absage des für den 20. September geplanten verkaufsoffenen Sonntags in Schlebusch trifft der Vorsitzende der Werbe- und Fördergemeinschaft die Einschätzung des städtischen Rechtsamts: Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster, die für das vorige Wochenende geplante Ladenöffnung in Wiesdorf nicht zu erlauben, haben die Rathaus-Juristen den Eindruck, „dass Städte, die einen verkaufsoffenen Sonntag ohne Zusammenhang zu einer besonderen Veranstaltung planen, es derzeit schwer haben dürften. Denn Veranstaltungen sind coronabedingt nicht oder nur schwer durchführbar, und verkaufsoffene Sonntage ohne Veranstaltung müssen hohe Hürden nehmen, um gerichtsfest durchgeführt werden zu können.“

Die Stadtverwaltung habe sich mit ihrer Entgegnung zum Eilantrag, den die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft kurzfristig beim höchsten Verwaltungsgericht des Landes gestellt habe, nicht durchsetzen können: Als Ersatz für das wegen der coronabedingten Einschränkungen nicht machbaren Volksfestes „Lev live“ sollte ein Pianist in der „Rathaus-Galerie“ auftreten. Dass dessen Darbietung im Einkaufszentrum „eine vergleichbare Sogwirkung wie das Fest“ entfaltet hätte, sei aus Sicht der Verwaltungsrichter „nicht nachgewiesen“, resümiert das Rechtsamt.

Landesverordnung wurde vom Gericht kassiert

Die Gewerkschaft war schon vor zweieinhalb Jahren erfolgreich gegen das geänderte NRW-Ladenöffnungsgesetz vorgegangen, in dem verkaufsoffene Sonntage dadurch erleichtert werden sollten, dass es dafür keinen besonderen Anlass – in der Regel also ein Fest – mehr geben musste. Ein „öffentliches Interesse“ sollte ausreichen. Diese Regel bestand die richterliche Prüfung nicht – es mussten wieder besondere Anlässe her. Im Juli kam von Landeswirtschaftsminister Andreas Pinkwart die Sonderregel, dass die Läden auch am Sonntag öffnen dürfen, um Effekte der Corona-Pandemie zu bekämpfen. Für die Stadtverwaltung war das ein Freibrief für diverse Offene Sonntage bis zum Jahresende; auch im Rat gab es am 24. August eine Mehrheit dafür. In Wiesdorf sollte „angesichts des erheblichen Leerstands der Einzelhandel gestärkt und die sonntags teils menschenleere Innenstadt belebt werden“, so die Verwaltung.

Das könnte Sie auch interessieren:

Nach Auffassung der Richter reicht das aber nicht. Neben dem Offenen Sonntag in Wiesdorf wurde der in Paffrath untersagt, ebenfalls auf Antrag von Verdi. Die im Grundgesetz verankerte Arbeitsruhe am Sonntag sei wichtiger als die Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.