Die Stadt will für weite Teile von Wiesdorf verhindern, dass Konzessionen für neue Wettbüros erteilt werden.
Glücksspiel in WiesdorfLeverkusener Verwaltung will Wettbüros verhindern
Im Kampf gegen ungewollte Wettbüros haben Städte im Prinzip schlechte Karten. Die Betreiber der Vergnügungsstätten verfügen über viel Geld und leisten sich Anwälte, die sich mit allen Kniffen bei dem Thema auskennen. Oft waren Stadtverwaltungen gezwungen, eine Genehmigung auszustellen. Wenig hilfreich war anscheinend auch der neue Glücksspielstaatsvertrag von 2021. Wegen der Lobbyarbeit der Branche über die FDP im Landtag blieben Lücken für die Wettanbieter.
Es geht um Wiesdorfer Geschäftsstraßen: Um die Hauptstraße, Dönhoffstraße, Lich- und Breidenbachstraße, grob gesagt, sind das die Straßen zwischen Christuskirche und Sankt Antonius und um die City B, in der sich zwischen dem Perücken- und dem Teegeschäft vor vier Jahren eine Wettannahmestelle neu ansiedeln konnte; der Inhaber hat jetzt beantragt, seine Annahmestelle in ein Wettbüro zu wandeln, schreibt die Verwaltung in ihrer Begründung zur Bebauungsplan-Änderung.
Wettannahmestellen sind von Wettbüros für den Normalbürger nicht zu unterscheiden. Wettannahmestellen müssen genehmigungstechnisch von der Verwaltung in etwa wie eine Lotto-Annahmestelle behandelt werden, obwohl dort etwa auf Fußballspiele oder andere Sportveranstaltungen gewettet werden kann. Im Unterschied zu reinen Wettbüros soll den Wettkunden in Annahmestellen weniger Aufenthaltsqualität geboten werden. Spiele dürfen nicht im Fernseher gezeigt werden, den Wettkunden darf der Betreiber keinen Kaffee anbieten. Diese Art Wettbuden müssen laut Gesetz wegen der Kriminalitätsbekämpfung gut einsehbar gestaltet sein, was aber nicht immer eingehalten und kontrolliert wird. Das Geschäft in der City B wirkt von außen wenig transparent.
Annahmestelle vs. Wettbüro
Der Betreiber der Annahmestelle in der City B hat laut den städtischen Unterlagen einen Antrag gestellt, auf den man mit der Planänderung reagiert: Er will seine Annahmestelle in ein „richtiges“ Wettbüro umwandeln, in dem Fernseher laufen dürfen und in dem Getränke konsumiert werden dürfen.
Jahrelang ließ man die Entwicklung in dem problematischen Sektor Vergnügungsstätten mehr oder weniger laufen. Oder man sah keine Handlungsmöglichkeiten, zumal neben der Stadtverwaltung auch noch die Bezirksregierung Köln bei den Genehmigungen mitmischt. Jetzt sieht die Stadtverwaltung für das westliche Wiesdorf Handlungsbedarf. Laut der Begründung zur Plan-Änderung soll es kontinuierlich Versuche der Branche zur Ansiedlung und Erweiterung von Spielhallen und Wettbüros geben.
Als problematisch erweise sich, dass sich „in der Vergangenheit im Hauptzentrum von Leverkusen-Wiesdorf zahlreiche Spielhallen und sonstige Vergnügungsstätten angesiedelt haben“, so die Begründung. Dort heißt es auch: „In der Wiesdorfer Innenstadt existiert bereits eine signifikante Anzahl von Vergnügungsstätten mit einer Tendenz zur Verstetigung und Expansion. Es besteht somit die Gefahr einer Häufung in dem vorbelasteten Innenstadtbereich.“
Ein Übergreifen auf benachbarte Stadtviertel könne nicht ausgeschlossen werden, da Vergnügungsstätten dort in der Regel zulässig seien. In der Innenstadt soll eine „planungsrechtlich sichere Steuerung der Vergnügungsstätten aus den Bereichen Freizeit, Erotik und Glücksspiel erfolgen.“
Bestehende Spielhallen und Wettbüros genießen Bestandsschutz. Die Glücksspielbranche hat sich nicht nur in den Innenstädten breit gemacht, sie hat sich auch beim Profifußball eingekauft, auch Bayer 04 nimmt das Geld der Suchtbranche: Da ist „Tipwin“ einer der Hauptsponsoren. Der Bundesbeauftragte für Sucht- und Drogenfragen schrieb 2023: „Allein in Deutschland haben Spielende bei Sportwetten im vergangenen Jahr mehr als 1,4 Milliarden Euro verloren; fast doppelt so viel wie vor zehn Jahren.“