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Impfung gegen Masern ist ab 1. März verpflichtend

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In knapp sechs Wochen, am 1. März tritt das neue Masernschutzgesetz in Kraft. Damit müssen bundesweit und somit auch in Leverkusen alle Kita- und Schulkinder gegen die Krankheit geimpft sein. Masern seien alles andere als eine „harmlose Kinderkrankheit“, betont Michael Lobscheid von der Krankenkasse IKK Classic. Sie gehörten zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten.

Europaweit wurden nach Zahlen des Bundesgesundheitsministerium im Jahr 2018 12 352 Masernfälle gemeldet, davon 544 in Deutschland. 2019 wurden bundesweit bis Mitte Oktober bereits 501 Fälle registriert. In Leverkusen ist nach Angaben der IKK im vergangenen Jahr lediglich ein Masernfall aufgetreten, genau wie in 2018.

Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Dazu gehört laut Bundesgesundheitsministerium im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung. „Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität“, heißt es.

Wenn nun das neue Masernschutzgesetz in Kraft tritt, müssen Kinder ab einem Jahr geimpft sein, wenn sie in einen Kindergarten, zu einer Tagesmutter oder in eine Schule kommen. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Strafe: Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro geahndet werden kann, nicht geimpfte Kinder können vom Besuch von Kita oder Schule ausgeschlossen werden.

„Der Nachweis kann durch einen Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder bei einer früheren Masernerkrankung durch ein Attest des Arztes erfolgen. Kinder, die bereits einen Kindergarten, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung besuchen, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen, wenn sie die Masern nicht bereits hatten“, so Lobscheid. Die Kosten für die Impfung werden von den Krankenkassen übernommen. Die Impfpflicht gilt auch für Lehrkräfte und Erzieherinnen und für Personal in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken. Ebenfalls Pflicht werden Masern-Impfungen außerdem für Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften.