Seit Jahren passiert immer wieder Alarmierendes im Bürgerbusch. Die CDU würde den Forst am liebsten kaufen.
Nach KahlschlagWie Leverkusens einziger Wald gerettet werden soll
Leverkusens einziger Wald ist in Gefahr. So sieht es die CDU-Fraktion und bezieht sich auf fortgesetzten Umweltfrevel im Bürgerbusch und augenscheinliche Ausbeutung des privaten Forsts. Die Erben von Wilfried Hilgert, der den rund 280 Hektar großen Wald vor eineinhalb Jahrzehnten von der Familie von Diergardt übernommen hatte, haben nach Einschätzung der CDU eher wenig forstwirtschaftliches Interesse. Als Beleg dient den Christdemokraten, dass „nutzbare Holzpflanzungen in großem Umfang entnommen sind“. Auch darüber hatte der „Leverkusener Anzeiger“ berichtet.
Dass der Bürgerbusch leidet, treibt die CDU schon seit vier Jahren um. Von 2020 stammt ein Antrag, „dass alle erdenklichen Maßnahmen zum Schutz des Waldes ergriffen werden“, lautete die Forderung. Mittlerweile zeigen sich die Christdemokraten ernüchtert: „Der Erfolg ist leider bis zu diesem Jahr nicht erkennbar“, heißt es in einem Antrag aus diesem Juli. Vielmehr habe es im Frühjahr „durch Waldarbeiten im Auftrag der Eigentümer massive Schädigungen in Teilen des Landschafts- und Naturschutzes gegeben, die nach Aussage der Verwaltung teils sogar irreversibel sind“.
Am besten wäre ein Kauf
Aus Sicht einer Mehrheit im Finanzausschuss hilft nur, den Bürgerbusch zu kaufen. Hätte die Stadt die Hand drauf, könnte sie das wichtige Naherholungsgebiet schützen. „Wir müssen alles dafür tun, dass der Wald erhalten und besser wird“, war der Appell auch von Roswitha Arnold (Grüne) im Finanzausschuss. Ihr Parteifreund Stefan Baake allerdings wies am Montag auf das entscheidende Problem hin: „Die Besitzer wollen nicht verkaufen.“ Damit sei die Sache erst einmal erledigt. Dazu kommt das harte Spardiktat, ausgelöst durch den Einbruch bei der Gewerbesteuer.
Stattdessen will die Stadtverwaltung auf eine Mischung aus Druck und Hilfe setzen. Einerseits gehe es um die „Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel gegen die Eigentümergemeinschaft zum Schutz des Bürgerbuschs“. Das Bundes- und das Landesnaturschutzgesetz und der Leverkusener Landschaftsplan böten dafür genügend Grundlagen. Dennoch seien „die Eingriffsmöglichkeiten der Kommune sehr begrenzt. Eine stringente Durchsetzung von umweltrechtlichen Auflagen ohne Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse ist folglich nicht möglich.“
Wenn man ein Konzept machen wolle, das den Bürgerbusch nachhaltig schützt, müsse man mit den Eigentümern zusammenarbeiten. Andererseits sei die Verwaltung bereit, „den Eigentümern bei der Prüfung von Fördermöglichkeiten zur Aufforstung beratend zur Seite zu stehen“. Hier und da würde dann doch Steuergeld fließen, um den Bürgerbusch vor der zunehmenden Zerstörung zu schützen.