Kinopolis LeverkusenKeine Kino-Freikarte für Helferin von zwölfjährigem Rollstuhlfahrer

Kinopolis
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Leverkusen – Aus dem "Leverkusener Anzeiger" vom 24. Januar:
Weihnachtsferien, schulfrei - ab ins Kino. So machten es der zwölfjährige Lasse und eine Freundin am 2. Januar. Lasse ist seit seiner Geburt mehrfach schwerbehindert, sitzt im Rollstuhl und wird im Alltag von einer Assistentin begleitet. Dass der Junge aus Solingen auf eine Begleitperson angewiesen ist, ist in seinem Behindertenausweis vermerkt. Doch das "B" in dem Dokument interessierte die Kassiererin im Kinopolis Leverkusen an diesem Januartag nicht, erzählt Lasses Vater Jens Hennig. Die Assistentin sollte den regulären Eintrittspreis bezahlen.
"Wir waren schockiert", erinnert sich Hennig. Denn bei allen vorherigen Besuchen in dem Kino in der Wiesdorfer Fußgängerzone habe Lasses Begleitperson freien Eintritt gehabt. "Die Mitarbeiterin teilte Lasses Assistentin mit, dass diese Regel zum 1. Januar geändert wurde", schildert der Vater. Eine Diskriminierung sei das, meint die Familie. Sollten alle Kinos und andere Einrichtungen so handeln wie das Kinopolis, wäre eine Teilnahme Behinderter am öffentlichen Leben nicht mehr möglich, so Jens Hennig. Dass sein Sohn Eintritt für den Kinobesuch bezahle, sei für ihn eine Selbstverständlichkeit. Aber die Begleitpersonen sollten nicht zahlen müssen. "Schließlich sind Familien mit behindertem Kind ohnehin schon deutlich mehr finanziell belastet." Für Lasses Assistentin erhalte die Familie einen Zuschuss von der Krankenkasse. Aber ein üppiges Budget zur Gestaltung der Freizeit beinhalte dies sicher nicht, stellt Hennig klar. Andere Freizeiteinrichtungen sind da kulanter. Im Cinedom in Köln und auch im Cinemaxx in Solingen erhalten die Begleitpersonen von Schwerbehinderten eine Freikarte. Gleiches gilt für den Besuch im Kölner Zoo. "Auch in der Lanxess-Arena in Köln müssen die Begleiterpersonen von Schwerbehinderten keinen Eintritt zahlen", ergänzt Jens Hennig.
Diese Regel gilt in Leverkusen auch bei städtischen Kulturveranstaltungen: Begleitpersonen von Schwerbehinderten zahlen - soweit sie im Ausweis als notwendig vermerkt sind - keinen Eintritt.
Freiwillige Leistung
Einen Rechtsanspruch auf freien Eintritt oder eine Ermäßigung gibt es indes nicht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Veranstalter und Betreiber. Auf der Internetseite "Einfach Teilhaben" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heißt es allerdings dazu: Für Menschen mit einer schweren Behinderung gebe es in Kinos und Theatern oftmals Preisnachlässe "und für die im Schwerbehindertenausweis bestätigte Begleitperson in der Regel freien Eintritt".
Warum aber gewährt das Kinopolis diese freiwillige Leistung nicht mehr? Zum einen sei die Zahl der behinderten Besucher mit Begleitperson sehr hoch, so Kinopolis-Betreiber Helmut Brunotte - und ein Kino sei nun mal ein Wirtschaftsunternehmen. Zudem hätten seine Mitarbeiter in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht, "an der Kasse gab es oft Diskussionen, weil Behinderte mit mehreren Begleitern ins Kino wollten". Teils seien Freikarten sogar weiterkauft worden. Dennoch seien Behinderte willkommen, schließlich sei das Haus barrierefrei eingerichtet. Zum Fall von Lasse Hennig sagte Brunotte: "Die Familie kann ja in Solingen ins Kino gehen." Jens Hennigs knapper Kommentar: "Das ist schon hart."