Die SPD konnte sich mit einem eigenen Antrag zur Festschreibung von Kriterien für die neue Kita-Beitragssatzung nicht durchsetzen.
Kinderbetreuung Leverkusener SPD kann Vorschlag für Elternbeiträge nicht durchbringen
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat einen Antrag der SPD zur neuen Staffelung der Elternbeiträge vertagt. Nachdem es bereits vor Monaten deutliche Kritik an der Staffelung der Elternbeiträge gegeben hat, hatte der Ausschuss bereits die Einrichtung eines Arbeitskreises unter Einbezug von Stadt, Politik und Elternvertretern beschlossen. Dieser soll eine neue Satzung ausarbeiten, er tagt am 6. Dezember zum ersten Mal. „Man darf den Arbeitskreis nicht vor vollendete Tatsachen stellen – er muss ergebnisoffen arbeiten können“, sagte Christoph Kühl (Grüne).
Die Staffelung der Elternbeiträge endet aktuell bei einem Bruttojahresgehalt von 78.000 Euro. Im Vergleich: Eltern in Bergisch-Gladbach zahlen für einen Kita-Platz ab 200.000 Euro den höchsten Elternbeitrag. In Leverkusen müssten Familien für die Betreuung ihrer Kinder folglich ab einem wesentlich geringeren Jahreseinkommen den Höchstsatz zahlen.
Münsteraner Modell als Orientierung
Die SPD forderte deshalb in einem eigenen Antrag ein neues Modell, bei dem die höchste Beitragsstufe erst erreicht werden soll, wenn das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet. Die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze wird auch in den unteren Stufen als Indizes zur automatischen jährlichen Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung und die Inflation verwendet.
Irina Prüm (Grüne) forderte, bei einem neuen Modell reale Kosten der Kitas mit einzubeziehen: „Man muss in Erfahrung bringen, wo genau Geld in Kitas benötigt wird und die Beitragsregelung dann entsprechend prozentual anpassen.“
Ein entsprechendes Modell soll nun durch die Verwaltung ausgearbeitet werden – Stadtdirektor Marc Adomat nannte das Beitragsmodell der Stadt Münster eine „gute Orientierung“. In dem Münsteraner Modell zahlen Eltern den Höchstsatz erst ab einem Jahres-Bruttoeinkommen von 150.000 Euro.