Leverkusen ab jetzt RisikogebietSperrstunde und erweiterte Maskenpflicht kommen
Leverkusen – +++ Update 14.Oktober 14:18 Uhr: Die Stadt hat inzwischen ihr Alkoholverbot zurückgenommen und die Sperrstunde angepasst. Mehr Infos im Newsblog. +++
Der Inzidenz-Wert in Leverkusen hat am Dienstag den kritischen Wert von 50 überschritten. Er liegt aktuell bei 62,3. Im Vergleich zum Vortag kamen 32 neue, nachgewiesene Fälle einer Corona-Infektion hinzu. 192 Bürgerinnen und Bürger gelten als aktuell erkrankt. Laut Corona-Schutzverordnung muss die Stadt nun verschärfte Schutzmaßnahmen veranlassen.
Maskenpflicht
Es gilt eine Maskenpflicht in sämtlichen Fußgängerzonen sowie auf Märkten wie zum Beispiel Wochen- oder Trödelmärkten. Außerdem in Schulgebäuden sowie in weiterführenden Schulen auch im Unterricht. Die Maske muss auch getragen werden in Veranstaltungsräumen, bei Sportveranstaltungen sowie bei Beerdigungen auf Friedhöfen.
Treffen / Feiern
Es dürfen sich nur noch fünf Personen im öffentlichen Raum treffen, sofern diese aus unterschiedlichen Haushalten stammen. An privaten Festen und Feiern, die nicht in einer privaten Wohnung stattfinden, dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen. In Privatwohnungen wird empfohlen, dass sich nicht mehr als zehn Personen treffen.
Veranstaltungen
Es dürfen maximal 500 Personen im Außenbereich und 250 Personen in geschlossenen Räumen zusammenkommen.
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Gastronomie /Alkohol
Für die Gastronomie gilt ab sofort eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr. Für den gleichen Zeitraum gilt ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum. An Wochenenden darf außer in Gastronomien kein Alkohol verkauft werden. Das gilt für alle Verkaufsstellen, also auch für Supermärkte. Die Kontrolle der Maßnahmen wird durch den Kommunalen Ordnungsdienst sowie durch zusätzliche private Sicherheitskräfte vorgenommen.
Urlaub
Wer aktuell eine Urlaubsreise antreten möchten, muss als Reisender aus einem Risikogebiet am Urlaubsort unter Umständen einen negativen Coronatest vorlegen. Für diese Menschen besteht die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. Dazu müssen sie sich an den Hausarzt wenden, der entweder selbst einen Abstrich vornimmt oder eine Überweisung, zum Beispiel an as Synlab am Klinikum ausstellt. An der Auermühle finden nur durch das Gesundheitsamt angeordnete Abstriche statt.
Klinikum
Am Dienstagmittag waren sechs Covid-19-Patienten in stationärer Behandlung am Klinikum, fünf davon aus Leverkusen. Intensivmedizinisch musste keiner behandelt werden. „Es hat einen Sprung gegeben, aber derzeit gibt es keine sehr schweren Verläufe, das ist gut“, sagt Sprecherin Sandra Samper Agrelo. Daher ändert das Klinikum aktuell auch seine Strategie nicht. Die Hygienemaßnahmen seien ohnehin schon hoch, die Maskenpflicht gilt seit Wochen nicht nur in den Gebäuden, sondern auf dem gesamten Gelände. Auch die Besuchsregelungen bleiben bestehen: Ein Besucher pro Tag für eine Stunde ist erlaubt. Samper hofft, dass das auch so bleiben kann: „Besuch ist ein wichtiger Teil des Heilungsprozesses“. Bei der derzeitigen Lage sehe das Klinikum noch keine Notwendigkeit für ein Besuchsverbot, das könne sich aber natürlich ändern. Im Hintergrund laufen die Planungen, falls noch eine große Welle an Patienten kommt: Bis zu 70 Intensivbetten mit Beatmung können in Betrieb genommen werden, die Notfall-Personalpläne liegen in der Schublade bereit.
Gesundheitsamt
Der weitere Anstieg der Infektionszahlen sei nicht auf größere Infektionsherde zurückzuführen, sagt das Gesundheitsamt. Hauptansteckungsgründe seien weiterhin private Feiern und Reisen. „Diese Entwicklung ist vergleichbar zu der, die aktuell in den anderen Städten und Kreisen der Region zu verzeichnen ist. Dies war aufgrund der räumlichen Nähe zu erwarten“, schreibt das Gesundheitsamt. Es empfiehlt daher, auf Reisen in Risikogebiete zu verzichten und die bekannten Hygieneregeln konsequent einzuhalten.
Zukunftsaussichten
Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz wieder unter einen Wert von 50 fällt, entfallen das Alkoholverbot im öffentlichen Raum, die Sperrstunde für die Gastronomie, das Alkoholverkaufsverbot sowie die Begrenzung der Personenzahl bei Veranstaltungen auf 500 im Außenbereich und 250 in geschlossenen Räumen.
Die übrigen zuvor genannten Maßnahmen (also auch die Maskenpflicht im öffentlichen Raum) gelten, solange die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 35 überschreitet. Die Details können der Allgemeinverfügung im aktuellen Amtsblatt auf der Seite der Stadt entnommen werden.