Ein drogenabhängiger Dealer aus Leverkusen wird vor dem Kölner Landgericht verurteilt – und hat nun noch zwei weitere Prozesse zu überstehen.
Urteil am LandgerichtFünf Jahre Haft für Leverkusener Drogendealer sind nur der Beginn
Die Angelegenheit ist verworren. Und mit dem Urteil, das der Richter an diesem Montag in Saal 2 des Kölner Landgerichts fällt, ist sie noch lange nicht abgeschlossen. Genauer gesagt ist damit erstmal nur eines von drei Verfahren gegen den Angeklagten K. aus Wiesdorf beendet: Für den Handel mit Drogen im großen Stil muss der bereits vorbestrafte 46-Jährige für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Im Jahr 2020 war er mit insgesamt 15 Litern Amphetamin-Öl erwischt worden, die ihm zwei Kuriere aus den Niederlanden nach Leverkusen gebracht hatten. Hier hatte er dann aus dem Öl sowie weiteren Stoffen, darunter Schwefelsäure und Ethanol, Drogen hergestellt.
Keine Entzugsklinik, sondern Haft
Diese verkaufte er zur Finanzierung seiner eigenen, seit der Jugend bestehenden Sucht an Kundinnen und Kunden, die ihn nach Zeugenaussagen regelmäßig daheim aufsuchten. Einem Nachbarn, der im gleichen Haus – K.'s Elternhaus – zur Miete wohnt, fielen diese Besuche über Jahre ebenso auf, wie die chemischen Gerüche, die regelmäßig durchs Haus waberten und von der Drogenherstellung zeugten.
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Die Hoffnung K.'s, einen Teil der nun auf ihn wartenden Haft in einer Entzugsklinik zu verbringen, erfüllte sich nicht – der Richter sah die Voraussetzungen dafür als nicht gegeben an, denn: Eine solche Einweisung könne nur dann vorgenommen werden, wenn der Angeklagte durch sein Verhalten klar andeute, dass der Entzug auch erfolgreich verlaufen könne.
Dem widerspricht jedoch nicht nur die Tatsache, dass er bereits einen wegen Rückfälligkeit gescheiterten Aufenthalt in einer Entzugseinrichtung hinter sich hat. Sondern auch das Verhalten K.'s vor zwei Wochen, als die nun beendete Verhandlung zuletzt geführt worden war: K. war vom Landgericht aus heimgefahren nach Leverkusen – und hatte sich nicht etwa zurückgehalten, sondern umgehend vier weitere Liter Amphetamine angerührt. Der Nachbar hatte dies bemerkt und die Polizei alarmiert, die bei einer schnell angeordneten Hausdurchsuchung zahlreiche Betäubungsmittel unterschiedlicher Art in der Wohnung K.'s fand.
Neben einem kleineren Drogendelikt, für das er sich demnächst noch vor dem Amtsgericht Leverkusen wird verantworten müssen und für das er ebenfalls eine Haftstrafe zu erwarten hat, wird auch diese neuerliche – laut Staatsanwaltschaft – „Dreistigkeit“ ein nicht unerhebliches Nachspiel vor Gericht haben. Fall Nummer drei eben. Bei der Verkündung des nun ersten Urteils saß K. mit gesenktem Kopf auf seinem Stuhl und sagte am Ende: „Mir ist klar, dass ich ohne Hilfe da nicht mehr herauskomme.“