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„Ich fackel euch ab“60-Jährige Frau wegen Wohnungsbrand in Leverkusen vor Gericht

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Feuerwehr Leverkusen Symbolbild

Einsatz der Feuerwehr in Leverkusen (Symbolbild)

Leverkusen – „Ich fackel euch ab“: War das der Ausspruch einer verwirrten und kranken Frau oder wollte eine 60-Jährige tatsächlich ihren Nachbarn in Hitdorf schaden, in dem sie ein Feuer legte? Am Freitag musste sich das Amtsgericht in Opladen mit dieser Frage beschäftigen. Es geht um den 8. August des vergangenen Jahres: Eine Explosion erschüttert die Kocherstraße, Fensterscheiben bersten, die Feuerwehr muss anrücken.

Ausgebrochen ist das Feuer eindeutig in der Wohnung der 60-Jährigen, belegen die Ermittlungen. Ein Textilstück, vermutlich ein Teppich soll Feuer gefangen und auf die Schrankwand übergegriffen haben, ein naheliegendes Behältnis mit Feuerzeugbenzin soll daraufhin explodiert sein.

Seit der Jugend krank

Die Staatsanwaltschaft warf der Frau zunächst vor, das Gebäude „teilweise zerstört“ zu haben und „billigend in Kauf genommen zu haben“, dass in einem Mehrfamilienhaus mehr hätte passieren können. Die Angeklagte bestritt die Vorwürfe am Freitag. Bei ihr wurde in ihren Teenagerjahren eine Schizophrenie diagnostiziert, sie nimmt Medikamente, hat aber regelmäßig manische Phasen, wo sie ausrastet.

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Mehrere Fensterscheiben gingen zu Bruch. Nach wie vor ist die Wohnung nicht bewohnbar. Sie muss renoviert werden.

Bei den Nachbarn war sie bereits bekannt – und nicht sonderlich beliebt, wie bei der Zeugenbefragung schnell klar wurde, da sie rumgelärmt, Sachen vom Balkon geschmissen und die Nachbarn beleidigt haben soll. Eine 27-Jährige aus dem Haus berichtete dann vor dem Schöffengericht von der Drohung „Ich fackel euch alle ab“. „Was soll ich denn dann denken, wenn in derselben Nacht der Brand passiert“, fragte sie. Zuvor habe man die Drohungen nicht ernst genommen, danach durchaus. „Ich hatte Angst, das war wie im Film, ich habe mir den Hund geschnappt und bin in Latschen raus“, schilderte sie.

Betreuer hat selber Interesse an der Wohnung

Der 60-Jährigen gehört die Wohnung, nach dem Selbstmord ihres Mannes wohnte sie dort nach wie vor, beteuerte aber regelmäßig, dass sie dort nicht mehr leben wolle, „wegen der Erinnerungen“ – Versuche, ein Verkaufsverfahren für die Wohnung anzustoßen, gab es bereits. Die Angeklagte, die aktuell auf der Straße lebt, wird in der Hinsicht von einem gesetzlichen Betreuer vertreten. Der 48-Jährige schilderte vor Gericht den schwierigen Umgang mit den Ausbrüchen der 60-Jährigen – und dass er die Betreuung abgeben wolle. Sie habe seiner Familie gedroht, das wolle er dann doch nicht mitmachen. Pikant: Er hat Interesse an der Wohnung. Ein Interessenskonflikt? Aus dem Grund wurde beim Verkaufsprozess ein Rechtsanwalt eingeschaltet, der Vorsitzende Richter nannte die Umstände dennoch „unglücklich“.

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Neben einer Gutachterin, die Einblick in das Krankheitsbild der Frau gab und auch auf mögliche Verwirrtheitszustände aufgrund der Schizophrenie und einer schlecht eingestellten Diabetes hinwies, wurde auch der polizeiliche Brandermittler befragt. Seine Aussage war an Deutlichkeit kaum zu überbieten: „Das Spurenbild spricht nicht für eine vorsätzliche Brandstiftung, sondern eher für Fahrlässigkeit und Unvorsichtigkeit.“

Wie genau der Brand zustande kam, ob die 60-Jährige einen Zigarettenstummel fallen ließ, unachtsam mit einer Kerze umging oder zuvor mit einem Dekokamin hantiert hatte, lässt sich nicht mehr exakt rekonstruieren.

Die Staatsanwaltschaft forderte schlussendlich vier Monate auf Bewährung aufgrund fahrlässiger Brandstiftung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, dem folgte das Schöffengericht. Das Urteil bekam die Angeklagte nicht mehr mit: Sie hatte zuvor in einem Anfall wutschnaubend den Gerichtssaal verlassen.