Eine Verwaltung kann vor Gericht klagen, ziviler Protest muss aus dem Volk kommen, kommentiert unser Autor.
Kommentar zum AutobahnausbauKann die Stadtverwaltung Leverkusen Protest?
Die Klage ist so alt wie die Schäden in der Autobahnbrücke: Leverkusen ist insgesamt zu lasch, was den Protest gegen die wahnwitzigen Ausbaupläne angeht, denn sie werden die Stadt nachhaltig schädigen. Als man auch ein bisschen verzweifelt sehen musste, dass die Mehrheit dem Ganzen eher gleichgültig zusah, bildete man einen quasi städtisch geführten Arbeitskreis unter dem Vorsitz der Baudezernentin Andrea Deppe, einer Beamtin.
Hat eine Verwaltung das Gen, sich gegen die Pläne durchzusetzen, die von „ganz oben“ aus einem Bundesministerium kommen? Das kann man dann wohl ganz einfach nicht erwarten. Der Arbeitskreis, der die Initiativen zusammenfasst, ist der Versuch, den Protest zu institutionalisieren. Seine Zeit könnte tatsächlich erst noch kommen: Wenn vor Bundes- oder europäischen Gerichten geklagt wird.
Der städtische Arbeitskreis kann keine überregional wirksamen zivilen Proteste oder gar Straßenblockaden anschieben gegen den Wahnsinn, bis zu zwölfspurige Autobahnen durch eine Stadt zu bauen. Proteste im Sinne der gesamten Stadt müssen von unten kommen.