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Nach BeschwerdenStadt Leverkusen richtet in Biesenbach Verbot für Lkw mit Anhänger ein

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Ein Lkw fährt auf einer Autobahn an einem Feld vorbei.

Sollten sie mit einem Anhänger unterwegs sein, dürfen sie zukünftig nicht mehr durch die Straße Biesenbach in Lützenkirchen fahren. (Symbolbild)

Für Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gibt es keine Einschränkungen. Außerdem können Anwohner Sondergenehmigungen beantragen.

Die Straße Biesenbach im Stadtteil Lützenkichen ist sehr eng. Außerdem gibt es keine Gehwege. Dementsprechend schwierig gestaltet sich das Befahren der Straße mit einem größeren Lastkraftwagen, zumal für den Gegenverkehr keine Ausweichflächen vorhanden sind. Trotzdem zwängen sich viele Lkws durch dieses Nadelöhr. Nach städtischen Erhebungen entfallen rund 40 Prozent auf den Schwerlastverkehr. Der zuständige Fachbereich für Mobilität und Klimaschutz hat nun entschieden, dort ein Durchfahrtsverbot für Lkws mit Anhängern einrichten.

Laut eigenen Angeben reagierte die Stadt damit auf Beschwerden von Anwohnern, die in der Vergangenheit immer wieder bemängelt hatten, dass Lkws in der Straße Biesenbach zurücksetzen oder sich festfahren. Teilweise hätten die Anwohnenden sogar beim Navigieren helfen müssen. Das Verbot solle sowohl von der Neukronenberger Straße als auch von der Straße Wiehbachtal aus kommend gelten. Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr sei aber weiterhin zugelassen.

Das Durchfahrtsverbot trete in Kraft, sobald die Technischen Betriebe die Schilder aufgestellt hätteen. Da diese aber zunächst bestellt werden müssen, erfolge dieser Schritt voraussichtlich erst Anfang 2025. Sollten Anwohner dennoch darauf angewiesen sein, die Straße mit einem Lkw samt Anhänger zu befahren, bestehe die Möglichkeit, beim Fachbereich für Ordnung und Straßenverkehr eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Der Fachbereich für Mobilität und Klimaschutz werde zudem das Durchfahrtsverbot in das SEVAS-Portal eintragen, welches Lkw-Navigationsdaten für Nordrhein-Westfalen aufführt.