Bis die Rheindorfer Villa des Al-Zein-Clans eingezogen werden kann, könnte es noch dauern: Drei verurteilte Söhne haben Revision beantragt.
Leverkusener Al-Zein-ClanDrei Söhne wollen Revision – trotz des Deals mit dem Gericht
Das Oberhaupt des Al-Zein-Clans wird seine sechsjährige Haftstrafe ohne ein zeitraubendes Revisionsverfahren antreten. Er hat die Frist für einen Revisionsantrag verstreichen lassen. Drei mit ihm angeklagte Söhne haben dagegen eine Revision des am 22. Dezember mündlich verkündeten Urteils beantragt.
Bei einer Revision prüfen Gerichte Urteile auf formale oder juristische Fehler. Revisionen sind zwar nur in etwa drei Prozent aller Fälle erfolgreich, aber sie bedeuten einen erheblichen Zeitverzug, bis die Urteile tatsächlich rechtskräftig werden.
Die Folgen: Die Rheindorfer Villa gehört einem der Söhne; ohne ein rechtskräftiges Urteil kann die Immobilie vorerst nicht eingezogen werden. Eine Sprecherin des Düsseldorfer Landgerichts rechnet damit, dass das Verfahren mit allen Fristen jetzt noch bis zu zwei Jahre dauern könne. Am Ende muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob das Urteil Bestand hat. Und die zwei zu Haftstrafen verurteilten Söhne bleiben erstmal frei.
Al-Zein: Revision trotz des Deals
Die Urteile gegen drei verurteilte Söhne des Al-Zein-Clans waren aufgrund einer sogenannten Verständigung, auch „Deal“ genannt, zustande gekommen. Die Strafen werden dazu im Hinterzimmer zwischen den Anwälten der Angeklagten, dem Staatsanwalt und dem Gericht ausgehandelt: Die Söhne legten Teilgeständnisse ab und bekamen im Gegenzug überschaubare Gefängnisstrafen für ihre Straftaten. Die zwei ältesten Söhne bekamen drei Jahre Haft wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und gefährlicher Körperverletzung, der jüngere erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen der Geldwäsche. Ein Revisionsantrag ist ihnen streng genommen dennoch gemäß der Prozessordnung möglich. Selbst dann, wenn alle Strafen vorher abgesprochen waren.
Die Frist für einen Revisionsantrag läuft eine Woche nach der zunächst mündlichen Verkündung des Urteils ab. Das schriftliche Urteil kommt oft erst Wochen nach dem Ende eines Strafprozesses.