„Erhebliche Bargeldeinzahlungen“Mutmaßlicher Strohmann von Michael G. im Kreuzverhör
- Im Prozess um die Leverkusener Großfamilie sagte erneut der mutmaßliche Strohmann von Clanchef Michael G. aus.
- Dem Clanchef wird Betrug und Geldwäsche vorgeworfen. Der Mammutprozess am Kölner Landgericht zieht sich durchs ganze Jahr.
Leverkusen/Köln – Große Investitionen in eine Immobile, dafür zehn Jahre mietfrei wohnen dürfen. „Was hatte Michael G. davon?“ Diese Frage hat die Staatsanwaltschaft im Prozess am Kölner Landgericht gegen „Don Mikel“ und weitere am Montag am meisten beschäftigt, als sie den mutmaßlichen Strohmann A. ins Kreuzverhör nahm.
Denn rein ökonomisch hatte die Vereinbarung zwischen den beiden Angeklagten für G. tatsächlich keinen Sinn. Immerhin investierte er in der Von-Ketteler-Straße mehrere Hunderttausend Euro in die Sanierung einer Wohnung, die ihm selbst gar nicht gehörte. Und das auch noch in einem Objekt, dessen Lage vieles, aber mit Sicherheit nicht wertsteigernd ist.
A.s Erklärung, warum die Vereinbarung zwischen beiden Sinn ergebe: Selbstverwirklichung. Michael G. habe für sich und seine Familie eine Traumwohnung einrichten können. Die Staatsanwaltschaft überzeugte er mit dieser Begründung nicht. Auch Sicht von A. machte die Vereinbarung in jedem Fall Sinn. Schließlich investierte jemand große Summen in sein Eigentum. Summen, die mit reinen Mieteinnahmen wohl nicht erreichbar gewesen wären.
Kein grenzenloses Vertrauen in Michael G.
Warum Michael G. das Haus nicht einfach selbst gekauft habe, wollte die Staatsanwaltschaft wissen. Das habe er ihn nicht gefragt, sagte A. Sein Vertrauen zu „Don Mikel“ sei sehr groß gewesen, betonte er immer wieder. Trotz der medialen Berichterstattung über die stadtbekannte Leverkusener Großfamilie.
Und auch trotz der Tatsache, dass ihn der Verkäufer der Immobilie in der Von-Ketteler-Straße darum bat, bei der Sparkasse Leverkusen, über die die Finanzierung des Objekts abgewickelt wurde, nicht zu sagen, dass Familie G. dort einzieht. „Ich habe immer an das Gute geglaubt“, sagte A. Man könne nicht jeden, der einen bestimmten Nachnamen trägt, von vorne herein verurteilen.
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Grenzenlos war das Vertrauen in Michael G. aber doch nicht. Denn „Don Mikel“ hatte keine Vollmacht für Konten und hätte im Fall eines Todes von A. keinerlei Ansprüche auf die Immobilien gehabt, in die er investiert hatte. Ein Punkt, der aus Sicht des Mitangeklagten gegen die Theorie spricht, er sei ein Strohmann des Clan-Chefs.
Stutzig machten die Staatsanwaltschaft dafür einige Bewegungen auf dem Konto von A. Einige große Einzahlungen könne sie sich nicht erklären, hieß es. Der mutmaßliche Strohmann betonte, wie viel auf seinen diversen Konten immer wieder los sei. Immer wieder würde er Geld von einem aufs andere verschieben. Das mache er per Aus- und Einzahlung, da es so schneller gehe. Zudem habe er ein Schließfach voller Bargeld, aus der er immer wieder etwas einzahlen würde.
Doch die Staatsanwaltschaft hatte offenbar nachgerechnet. Sie war der Auffassung, dass die Einzahlungen nicht vollständig mit den Abhebungen zu decken sein. Es habe „erhebliche Bargeldeinzahlungen“ gegeben, die aus den Ausführungen von A. nicht erklärbar seien.