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Leverkusener Vergewaltiger verurteilt„Einer der schlimmsten Fälle, die wir hatten“

Lesezeit 4 Minuten
Tunnel Leverkusen Vergewaltigung Manfort 2022

In diesem Fußgängertunnel in Manfort vergewaltigte ein 41 Jahre alter Leverkusener eine 18-jährige Schülerin.

Leverkusen – Die heute 19 Jahre alte Schülerin, die im Mai 2021 von einem damals 41 Jahre alten Leverkusener in einem Manforter Fußgängertunnel überfallen und vergewaltigt wurde, wird wohl noch viele Jahre unter der grausamen Tat leiden. Der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck war am Freitag bei der Urteilsverkündung davon überzeugt – und verurteilte den Täter zu einer langen Haftstrafe.

Kein Zweifel an der Täterschaft

Die Täterschaft des Leverkuseners konnte im Prozess zweifellos nachgewiesen werden: In Sperma- und Zellspuren am Tatort und vom Körper des jungen Opfers fanden die Ermittler die DNA des 42-Jährigen. Er selbst hatte im Prozess nur Angaben zu seiner Person gemacht. An die Vergewaltigung und Körperverletzung der 18-jährigen Schülerin am 11. Mai 2021 wiederum habe er keine Erinnerungen, gab er an.

Die Gedächtnislücke wies Richter Roellenbleck klar als Schutzbehauptung aus: „Sie wissen ganz genau, was Sie getan haben“, sagte er zum Vergewaltiger bei der Urteilsverkündung. Acht Jahre Freiheitsstrafe lautet es, wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung.

Und was der Mann getan hat, schilderte der Richter nun detailliert. Gegen 13.45 Uhr am Tattag kommt die 18-Jährige mit dem Bus von der Schule. Das Handy in der Hand und einen Kopfhörer im Ohr betritt sie den Fußgängertunnel unter der Gustav-Heinemann-Straße. 15 Meter lang, beleuchtet, die Wände erstrahlen in hellen Farben, sie sind mit gemalten Bildern verziert. Jugendliche haben einige von ihnen mit Kritzeleien verunstaltet.

Er roch „wie eine dreckige Autobahn-Toilette“

In dem Tunnel könnte man Gewusel erwarten, so mitten am Tag, doch damals ist es anders. Die junge Frau wundert sich nur über einen Mann, der im Gang steht und eine Sonnenbrille trägt. Es ist der Täter, der sie nach ihrem Namen fragt. „Das geht sie nichts an“, erwidert die 18-Jährige. Der Mann packt sie am Arm, drückt sie gegen die Wand, schlägt ihr ins Gesicht und steckt ihr die Hand in den Mund. Er riecht stark nach Zigaretten, modrig, „wie eine dreckige Autobahn-Toilette“, so steht es im Urteil, so hat es das Opfer ausgesagt.

Tunnel Vergewaltigung Leverkusen (1)

Die Tat in der Manforter Unterführung geschah im Mai 2021 am hellichten Tag.

Er drückt sie auf den Boden, setzt sich auf sie, vergewaltigt sie mit dem Finger. Im Prozess wurde das bezweifelt, doch die Verletzungen sprechen eine eindeutige Sprache. Die Frau muss aufstehen, sich ausziehen, bettelt immer wieder darum, gehen zu dürfen. Sie versucht wegzurennen, nur mit ihrer Unterhose bekleidet, hat Todesangst, doch der Täter reißt sie an den Haaren.

Der Mann drückt sie auf den Boden, sagt ihr: „Ich mache Dich zur Frau“, zwingt sie zum Oralverkehr. „Jetzt hast Du was gelernt“, verkündet er anschließend und will, dass sie vor ihm uriniert. Er bietet ihr noch an, bei ihm zu duschen, beschwört, sie dürfe niemandem davon erzählen. Dann verschwindet er.

„Kein Ruhmesblatt für die Polizeibeamten“

Die Polizei gibt bei den anschließenden Ermittlungen mehrmals ein miserables Bild ab. Richter Roellenbleck drückte es anders aus: „Das war kein Ruhmesblatt für die Polizeibeamten.“ Die 18-Jährige muss immer wieder aussagen, bei der Polizei, im Krankenhaus, zwei Verhöre werden per Tonband aufgenommen.

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Benjamin Roellenbleck ist Vorsitzender Richter am Landgericht Köln.

91 Seiten lang ist das Protokoll, dem zu entnehmen ist: Die Polizeibeamten glauben dem Vergewaltigungsopfer zunächst nicht. Sie vermuten, dass die junge Frau sich die Tat ausgedacht habe oder eine sexuelle Erfahrung vor ihren Eltern rechtfertigen müsse. Und das sagen sie der jungen Frau auch ins Gesicht. „Wenn man das liest, wird es einem gruselig“, sagte der Richter über das Verhalten der Polizisten. Beeindruckt zeigte er sich ob des Verhaltens der damals 18-Jährigen: „Es war schwierig für sie, doch sie blieb die Ruhe selbst.“ Die Polizei glaubt ihr erst, als eindeutige Spuren am Tatort sichergestellt werden.

Die Polizei macht einen weiteren Fehler

Und sie macht einen weiteren Fehler: Zwei Tage nach der Tat sieht die Schwester des Opfers den Vergewaltiger auf der Straße. Er scheint auf die Täterbeschreibung zu passen. Sie ruft die Polizei, die den Mann bis nach Hause verfolgt, aber ihre Zweifel hat – und ihn nicht verhaftet. Sieben Tage später – die Geschädigte hat ihren Peiniger bei einer Bildvorlage eindeutig identifiziert – soll er bei einem Gerichtstermin verhaftet werden. Doch er erscheint nicht, ist in die Türkei geflogen, denn er besitzt auch die türkische Staatsangehörigkeit.

Erst vier Monate später kommt er zurück nach Deutschland in dem Wissen, dass nach ihm gesucht wird. Bei der Einreise am Flughafen Düsseldorf wird er festgenommen. Im Prozess wird klar: Ja, er ist paranoid schizophren, aber dennoch voll schuldfähig.

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Richter Roellenbleck sprach mit Blick auf den achtjährigen Freiheitsentzug von einer harten Strafe, die sich danach richte, wie es dem Opfer heute gehe. Sie war zwei Monate nicht in der Schule, hat Freunde und Lebensqualität verloren, fährt mit dem Taxi zur Schule oder lässt sich vom Vater fahren, hat Flashbacks und Albträume. „Wir haben hier viele Vergewaltigungsfälle“, bekundete Roellenbleck. Mit Blick auf die Folgen sei dieser aber „einer der schlimmsten Fälle, die wir hier hatten.“