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Neue Bahnstadt OpladenSchluss mit Parken vor dem Haus

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Seit die Wupsi-Linie 205 durch die Neue Bahnstadt fährt, gilt im Kurvenbereich der Bahnstadtchaussee Halteverbot.

Leverkusen – Lange Zeit konnten die Anwohner am östlichen Ende der Bahnstadtchaussee, in der kurvigen Umfahrung des Parkplatzes am Funkenturm, am Straßenrand parken. Doch seit dem Fahrplanwechsel am 28. August fährt jetzt die Buslinie 205 durch die Bahnstadt. Und auf Bestreben der Wupsi hin gilt seitdem an dieser Stelle eines absolutes Halteverbot, damit die Gelenkbusse, die in beide Fahrtrichtungen im 20-Minuten-Takt durchfahren, ungehindert um die Kurve kommen.

Das schmeckt den betroffenen Anwohnern aber nicht. Ein Anwohner wandte sich an die Neue Bahnstadt Opladen und dann an den zuständigen Fachbereich Straßenverkehr der Stadtverwaltung. Lange Zeit habe er doch an dieser Stelle parken können, ohne dass sein Auto jemanden gestört hätte. Selbst die großen Sattelschlepper im Baustellenverkehr der Bahnstadt seien problemlos um die Kurve gekommen. Ob die Wupsi die schlechteren Fahrer beschäftige?

Überhaupt könnte die Linie 205 doch lieber über die Fakultätsstraße fahren als bei ihm vorbei. An anderer Stelle sei das Parken auf der Bahnstadtchaussee ausdrücklich erlaubt und seien Parkplätze markiert. Und außerdem wäre es doch ein Kompromiss, wenn die Autos vor den Hausnummern 25 und 27 halbseitig auf dem Gehweg parken dürften; der sei schließlich breit genug. Oder eben auf dem Parkplatz am Funkenturm.

Vorfahrt für Busse

Die Antwort der Stadt fiel höflich, doch bestimmt aus. Die Wupsi habe gebeten, die Einrichtung eines Halteverbotes zu prüfen, da die Gelenkbusse „eine deutlich schlechtere Schleppkurve als ein Sattelschlepper“ hätten, die Kurve auch wegen der Bepflanzung unübersichtlich sei und die Busse hier auch einmal im Begegnungsverkehr aufeinander träfen.

Eine Verlegung auf die Fakultätsstraße kommen nicht in Frage, weil diese nach illegalen Straßenrennen im vorigen Jahr für den Durchgangsverkehr gesperrt sei, was sich bereits bewährt habe. Der Parkplatz am Wasserturm gehöre zum Magazin und sei zwingender Bestandteil der Baugenehmigung für den Stellplatznachweis.

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Im übrigen habe niemand Anspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen Straßenraum. „Vielmehr obliegt es dem Anwohner oder Grundstückseigentümer, für private Parkflächen zu sorgen oder eventuell Parkflächen anzumieten, soweit dies möglich ist.“ So wird das Halteverbot auf der Bahnstadtchaussee wohl Bestand haben.