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Prozess am Kölner LandgerichtLeverkusener würgt seine Frau und droht ihr mit dem Tod

Lesezeit 3 Minuten
  1. Vor dem Landgericht Köln schilderte der Angeklagte seinen bewegten Lebensweg.
  2. Um die Tat geht es zunächst nur am Rande.
  3. Doch der Tatvorwurf wiegt schwer: Der Angeklagte soll seine Frau schwer verletzt und mit dem Tode bedroht haben.

Leverkusen – Erst schlägt er mit der Faust zu, dann reißt er eine Bratpfanne hoch und brüllt: „Ich töte Dich!“ Dann verfolgt Bassam H. (alle Namen geändert) seine Frau ins Schlafzimmer. Dort schläft das drei Monate alte, jüngste der drei Kinder des Paares. Doch den Vater hält nichts mehr auf in seiner Raserei. Er schlingt zunächst den Gürtel seiner Hose um den Hals seiner Frau, dann macht er eine Schlinge aus dem Gürtel eines Morgenmantels, zieht zu. Dann würgt er sie wieder mit den Händen, schlägt ihren Kopf mehrmals auf den Fußboden. Sie flüchtet auf den Balkon der Wohnung in der Bismarckstraße, ruft um Hilfe. Er greift sie sich, hält ihr den Mund zu. Irgendwann kann Amira sich losreißen und ins Treppenhaus entkommen. Danach herrscht Ruhe an jenem Donnerstagabend. Es ist der 11. Juni 2020.

„Ich vermisse meine Kinder. Und meine Frau auch“

Später stellen Polizisten und der Arzt bei Amira H. genau die Verletzungen fest, die zu ihrer Beschreibung passen: Sie blutet an Kopf und Schulter, an Brust und Schulter finden sich einige Blutergüsse. Zum Glück war bei dieser ehelichen Katastrophe keine Waffe im Spiel. So muss sich Bassam H. nur wegen einer gefährlichen Körperverletzung vor dem Kölner Landgericht verantworten.

Als die Staatsanwältin den Tathergang aus Sicht der Justiz schildert, ist der 40-Jährige am Dienstag noch sehr gefasst. Aber das wird sich nach einer Pause ändern. „Ich vermisse meine Kinder. Und meine Frau auch“, sagt der Angeklagte. Immer wieder bricht er in Tränen aus, als er sein Leben schildert. Um die Tat geht es da noch gar nicht. Die wird wohl zunächst seine Frau beschreiben, die noch in dieser Woche von Richterin Sibylle Grassmann befragt werden wird.

Angeklagter schildert seinen Lebensweg

Bassam H. berichtet von seiner Kindheit in Marokko, wie er nicht in die Schule gehen kann, weil er dem Vater helfen muss. Der ist ein kleiner Obst- und Gemüsehändler auf dem Markt bei Nador und kann sich nicht leisten, alle neun Kinder zur Schule zu schicken. Bassam H. lernt also nicht mal Lesen und Schreiben. Seine erste Frau lernt er über die Familie kennen. Sie ist es auch, die ihn nach Deutschland holt. Sie lebt schon in Monheim.

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Kurz nach seiner Ankunft kann Bassam H. bei Walter Pott anfangen. In dem Opladener Obst- und Gemüse-Großhandel arbeitet er auf Probe, bewährt sich, kann bleiben. Damit ist der Lebensunterhalt gesichert. Seine erste Frau ist leicht körperlich und geistig behindert, kann nur wenig beitragen. Ende 2006 wird ein Sohn geboren. Aber das ist nicht der Beginn eines Familienglücks, sondern eines Dramas. Das Jugendamt habe sich eingeschaltet und verfügt, dass der Sohn Betreuung braucht, sagt der Angeklagte: Die Mutter könne das Kind nicht großziehen. Die Ehe verkraftet das nicht, es folgt ein langer Scheidungsprozess. Bassam H. schuftet, um Tagesmutter und Kita zu bezahlen, das Kind zu versorgen und den Haushalt. Es reicht nicht. Am Ende kommt der Sohn ins Heim, der Vater versucht den Neustart.

Bereits mehrere Polizeieinsätze

Eine Schwester im Heimatdorf kennt eine nette junge Frau. Man schreibt, man skyped, man trifft sich und beginnt eine Beziehung noch vor der Scheidung. Amira wird schwanger, ihre Mutter drängt sie zur Abtreibung, Bassam H. wird nicht gefragt. Das ist wohl schon der erste Schlag, noch bevor es richtig begonnen hat mit dem Paar. Was bis zu diesem verhängnisvollen 11. Juni geschah, steht in den Akten: Streit, auch Polizeieinsätze.