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Tränen im ProzessLeverkusener Schülerin wirft Schulhausmeister sexuellen Missbrauch vor

Lesezeit 3 Minuten
Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen

Das Amtsgericht Leverkusen in Opladen

Angeklagt ist ein ehemaliger Hausmeister einer Leverkusener Schule, der sich an einer 15-Jährigen vergriffen haben soll.

Der Vorwurf gegen den ehemaligen Hausmeister der Montanus-Realschule wiegt schwer: Er soll im Sommer 2022 eine damals 15-jährige Schülerin erst gegen ihren erklärten Willen gezwungen haben, das Schulgelände über einen Seitenausgang zu verlassen und mit ihm zu einer Bank am Oulusee zu gehen. Mit der Hand in ihrem Nacken soll er Druck erzeugt haben und sie dorthin geführt haben. Auf der Bank soll er die Hand der Schülerin zweimal gegen ihren Willen auf seinen Intimbereich gezogen haben.

Als sie zu weinen begann, soll er sie zuerst auf den Mund geküsst haben. Kurz darauf, nachdem es ihr gelungen war, eine Freundin anzurufen, soll ihr der Hausmeister Ahmet B. (Name geändert) noch einen Zungenkuss aufgenötigt haben, verliest der Staatsanwalt die Anklage vor der Kammer des Jugendschöffengerichts am Amtsgericht in Opladen.

Besonders Letzteres könnte dem Mann eine empfindliche Strafe einhandeln, weil manche Gerichte einen erzwungenen Zungenkuss als Vergewaltigung bewerten.

Der Schulhausmeister bestreitet die Vorwürfe

Der Hausmeister will selbst keine Aussage machen. „Der Tatvorwurf trifft nicht zu“, gibt sein Anwalt kurz bekannt, weshalb als erste Zeugin die heute 17-jährige Jugendliche aussagen muss. Die Aussage vor Gericht, die Geschehnisse noch einmal in allen Einzelheiten schildern zu müssen, kostet die junge Frau sichtlich eine Menge Kraft und Überwindung. Der Angeklagte 48-Jährige, groß, schlank, mit frischer Frisur aus dem Barbershop, blickt sie nicht an.

Der Schulhausmeister sei beliebt gewesen, er habe einerseits auf cool getan, auf Freund, beginnt die 17-Jährige. Gegenüber mehreren Mädchen habe er Komplimente gemacht, die immer zu weit gegangen seien, sagt die Jugendliche. Das sei durchaus übergriffig gewesen. „Vielleicht wäre es gar nicht so weit gekommen, wenn man damals mit der richtigen Person gesprochen hätte“, sagt sie.

Am Tattag habe sie zur Toilette gehen wollen, die Schüler mussten den Hausmeister bitten, die Tür aufzuschließen. Er sei dann mit ihr durch die Hintertür zum Oulusee hinuntergegangen.

Vielleicht wäre es gar nicht so weit gekommen, wenn man damals mit der richtigen Person gesprochen hätte
Die Zeugin

„Ich war in der Schockstarre. Ich war so, dass ich nichts machen konnte“, sagt die Jugendliche. Einer alten Frau habe sie vergeblich versucht, ein Zeichen zu geben. Sie beschreibt die Situation, manchmal springt sie dabei in der Chronologie der Ereignisse: Sie habe rechts neben ihm gesessen, er habe sie übers Ohr gestrichen. „Mein Handy klingelte, ich durfte nicht drangehen.“ Das Telefon habe er auf seinen Schoß gelegt, dann habe sie geweint. „Ich wollte gehen.“

Während der Zeugenaussage wird die Stimme zunehmend dünner, wackeliger, je näher sie sich dem Kern der Tat nähert. Tränen laufen ihr über die Wangen, ihre Erzählung gerät ins Stocken. Er habe sie geküsst – zweimal. Sie habe versucht, ihn wegzuschubsen, ihn zu treten. Er habe gesagt, es würde nicht gut enden, wenn sie ein Wort sagen würde. Dann habe sein Handy geklingelt, er ging dran.

Das soll die Gelegenheit für die Zehntklässlerin gewesen sein, sich aus der Situation auf der Parkbank zu befreien. Sie habe ihre Freundin anrufen können, die in den Park kam. Sie sei gerannt. „Ich habe mich dann übergeben“, sagt die 17-Jährige. Ihre Freundin habe ihr die Haare festgehalten. Ihr Vater sitzt hinter ihr, er muss von der Richterin mehrfach zur Ruhe ermahnt werden.

Schließlich habe man alles der Sportlehrerin erzählt, die habe sie später zur Klassenlehrerin geschickt. Die ist als Zeugin geladen. Das Mädchen sei „völlig fertig“ gewesen, habe gezittert, als sie mit ihr gesprochen habe, berichtet sie dem Gericht. Die Lehrerin: „Ich hatte das Gefühl, dass sie mir die Wahrheit erzählt.“ Die Sache sei an alle im Kollegium kommuniziert worden.

Der Hausmeister durfte schon am nächsten Tag nicht mehr in der Schule erscheinen. Andere Zeuginnen sagen, dass der Hausmeister auch gegenüber einem anderen Mädchen übergriffig gewesen sei. Nur: Die wolle aus Scham nicht aussagen.

Der Prozess wird fortgesetzt.