Drei Rheindorfer verurteiltStreit über Scheibenwischer führt zu Messerstecherei
Leverkusen – Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung – so lautete die Anklage am Montag gegen Boubacar L., seinen Sohn Libasse L. sowie dessen Cousin Tresor S. (alle Namen geändert) im Amtsgericht in Opladen.
Anlass war eine Auseinandersetzung zwischen den drei Angeklagten und Thomas R. im April 2019 in Rheindorf, bei der R. mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt wurde. Grund für den Streit war ein abgebrochener Scheibenwischer an dem Auto von Boubacar L. Der hatte Thomas R. vorgeworfen, dass sein Sohn den Scheibenwischer an dem Auto abgebrochen hätte – woraufhin ein Streit darüber entflammte.
Als Libasse L. und dessen Cousin zu der angespannten Situation dazu stießen, eskalierte die bis dahin verbale Auseinandersetzung, es kam zu Handgreiflichkeiten und schließlich zur Messerattacke durch Tresor S. Thomas R. wurde mit zwei Stichwunden ins Krankenhaus eingeliefert, wo er nach einer Notoperation für drei Tage im künstlichen Koma lag. Obwohl die Überlebenschancen aufgrund der fast zerrissenen Leber lediglich bei 50:50 standen, überlebte R. den Angriff.
Dass der Ablauf der Tat nicht eindeutig nachzuzeichnen ist, zeigte sich am Montag zur abschließenden Gerichtsverhandlung. Für die Verteidigung der drei Angeklagten stellte die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt zu einseitig dar: Diese ging davon aus, dass die Situation durch das Verhalten der drei Angeklagten eskalierte und die Aggressionen weitestgehend von Boubacar und Libasse L. sowie von Tresor S. ausgingen. Nachdem ein heftiger Streit entbrannte, holten zwei der Angeklagten ein Nudelholz und ein Fleischermesser aus dem Haus – gleichzeitig habe der Geschädigte „mit einem Autofeuerlöscher“ herumgefuchtelt, heißt es in einer Zeugenaussage.
Angeklagter mit „Neger“ beleidigt
Dazu sollen ausländerfeindlichen Aussagen hinzugekommen sein, die das spätere Opfer gegenüber den drei Angeklagten geäußert haben soll. „Am Anfang bin ich ruhig geblieben“, sagte Boubacar L. vor Gericht. Doch dann hätte R. ihm das Wort „Neger“ an den Kopf geworfen.
Trotz der von der Verteidigung erwünschten milderen Strafe heißt das Urteil für die Angeklagten Boubacar L. und Libasse L. eine Freiheitsstrafe von zwei Jahre und sechs Monate sowie für Tresor S., der auf R. eingestochen hatte, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Dass S. mit Wucht zuerst in die Schulter und schließlich in die Bauchgegend von R. einstach, zeuge von erheblicher krimineller Energie, hieß es bei der Urteilsverkündung.