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Tödlicher Unfall an der Waldsiedlung Leverkusen4000 Euro Strafe für den Lkw-Fahrer

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Saarstraße / Bensberger Straße, Markierungen der Kripo Unfall-Sachverständigen Lkw biegt rechts ab und überfährt Radfahrer. Foto: Ralf Krieger

Die Kreuzung Saarstraße / Bensberger Straße mit Markierungen der Polizei und der Unfallsachverständigen nach dem tödlichen Unfall des Radfahrers.

4000 Euro muss der damals 20-jährige Lkw-Fahrer zahlen. Keine grobe Fahrlässigkeit.

Der Lastwagenfahrer, der auf der Bensberger Straße am 11. Mai 2022 einen Radfahrer überfahren hat, kommt mit einem Strafbefehl davon. Gegen ihn verhängte eine Amtsrichterin am Freitag eine Geldstrafe von 4000 Euro, die er an den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) zahlen muss.

Der Radfahrer wurde bei dem Unfall sofort getötet, er erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma. Er hatte auf der Saarstraße an der rot zeigenden Ampel auf der rechten Seite des Lkw gehalten. Beide, Lkw und Radfahrer, fuhren wohl gleichzeitig los. Der Lkw nach rechts in Richtung Schildgen, der Radfahrer vermutlich nach links.

Saarstraße / Bensberger Straße, Markierungen der Kripo Unfall-Sachverständigen Lkw biegt rechts ab und überfährt Radfahrer. Foto: Ralf Krieger

Saarstraße / Bensberger Straße, Markierungen der Unfall-Sachverständigen der Polizei. Die Fahrradspur dort ist inzwischen entfernt worden.

Der Lkw-Fahrer war zum Unfallzeitpunkt 20 Jahre alt, ein Heranwachsender. Fahrlässigkeit, aber keine grobe Fahrlässigkeit, konnte ihm nach Mitteilung eines Gerichtssprechers nachgewiesen werden; er hätte den Radfahrer im toten Winkel sehen können, deshalb kam es zu der Strafe. Fazit: Hätte er sorgfältiger geguckt, hätte er den Radfahrer wohl in einem der Spiegel sehen können.

Die Einmündung an der Saarstraße hatte zum Unfallzeitpunkt noch eine Aufstellfläche für Radfahrer rechts neben und vor den wartenden Autos und Lkw. Diese Flächen sind eigentlich dafür da, Unfälle unwahrscheinlicher zu machen. An dieser Stelle wurden die Markierungen nach dem Unfall schnell entfernt, weil eine Unfallkommission den Bereich vor der Ampel für eine solche Radfahrer-Haltezone für zu eng befunden hatte.