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Trotz VerbotWieso fahren in Leverkusen so viele Autos in der Fußgängerzone?

Lesezeit 3 Minuten
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Die Fußgängerzone an einem Werktag um 17 Uhr. Hier bildet sich sogar ein kleiner Stau an der Ausfahrt.

Leverkusen – Welcher Autofahrer hat nicht schon erlebt, was Leser Jörg Peckhaus geschehen ist: Mal eben schnell geparkt, dann mal ganz kurz aus dem Auto raus und ins Geschäft oder sonst wo hin. Nach nur wenigen Minuten klemmt ein Strafzettel hinter dem Scheibenwischer.

Peckhaus hatte Pech. Oder ihm war nicht ganz klar, dass er mit dem Auto in der Fußgängerzone stand. Der Mann ist schwerbehindert, dennoch kostete ihn ein kurzer Halt vor den Pavillons an der Kirche Herz Jesu 55 Euro. Der sichtbar gehbehinderte Mann hatte sich mit seinen Fotos an der letzten Ausstellung „Kunst gegen Leerstand“ beteiligt. Nach Ende der Ausstellung habe er seine Bilder an einem Mittag um 13 Uhr abgeholt – mit dem bekannten Ergebnis. „Die Autotür stand offen, die hätten mich wenigstens kurz ansprechen können“, sagt der Bildbearbeitungskünstler.

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Ein Schild an der Zufahrt zur Fußgängerzone.

Die Stadtverwaltung klärt auf Anfrage auf: Auch wenn der Parkende schwerbehindert ist, haben die Knöllchenschreiber nach Recht und Gesetz gehandelt. Grundsätzlich sei es Besitzern eines Schwerbehindertenparkausweises gestattet, innerhalb der ausgewiesenen Ladezeiten (in diesem Fall 6 bis 11 Uhr) in Fußgängerzonen zu parken. Im benannten Fall habe jedoch weder ein Ausweis im Fahrzeug ausgelegen, der erkennen ließ, dass es sich um eine schwerbehinderte Person gehandelt habe, noch fand der Parkvorgang innerhalb der oben genannten Ladezeiten statt.

Kennt man die Wiesdorfer Fußgängerzone etwas genauer, kann man den Eindruck gewinnen, dass er einfach nur großes Pech gehabt hat. Denn die ziemlich klaren Regeln, die dort gelten, werden sehr oft nicht eingehalten. Auch die Redaktion des „Leverkusener Anzeiger“ liegt an der Friedrich-Ebert-Platz, mit Blick auf „das womöglich meistbefahrene Stück Fußgängerzone Deutschlands“, wie ein Kollege den Platz zwischen der Christuskirche und der City B im Scherz schon einmal genannt hat.

Kaum eine Minute vergeht, an dem auf dem Stück nicht ein Autofahrer anhält, um sich einen Bubble-Tee, einen Haarschnitt oder eine kurze Schönheitsbehandlung zu gönnen, eine Hose oder einen Döner im Grill zu kaufen. Oder einfach, um im Auto zu sitzen, manche mit laufenden Motoren. Dazu kommen fast den ganzen Tag über Lieferanten, die in die Zone einfahren, nicht nur morgens zwischen 6 und 11 Uhr, wie erlaubt.

Die eher seltene Ausnahme ist es, wenn eine offizielle Sondererlaubnis hinterm Fenster liegt, damit darf man zu jeder Zeit in die Fußgängerzone einfahren. Oft stehen auch Geldtransporter vor Banken und Geschäften. Die Stadtverwaltung schreibt, von denen hätten nahezu alle Sondergenehmigungen.

Dem Straßenbelag sieht man an mehreren Stellen an: Dort wird mehr gefahren als das Pflaster verträgt. Steine sind locker und klappern.

Eine Stadtsprecherin schreibt: Festgestellte Parkverstöße seien durch die Überwachungskräfte aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes jederzeit zu ahnden. Ein gewisser Ermessensspielraum sei jedoch grundsätzlich vorhanden.

Fürs Straßenverkehrsamt ist das Stück Straße durchaus ein Schwerpunkt, schreibt die Sprecherin. Er werde täglich sogar mehrfach überwacht: „In diesem Bereich kommt es immer wieder zu massiven Diskussionen mit Ladenbesitzern und Anwohnern, die dort parken, sodass bei einigen Kontrollen auch schon der kommunale Ordnungsdienst hinzugezogen werden musste.“ Es gibt dort also viele Verstöße und oft schweren Ärger. Die Fußgängerzone könnte ein Knöllchen-Eldorado sein, man muss die Strafzettel nur schreiben.

Die genaue Anzahl der Fälle, die in der Fußgängerzone verwarnt werden, lasse sich leider in der Software nicht einfach filtern. Die Verwaltung könne die Anzahl und die Einnahmen nicht beziffern, schreibt die Stadtsprecherin.