Nachtflugverbot am Dortmunder Flughafen erneut Thema am OVG
Münster – Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich nach 2015 erneut mit dem Nachtflugverkehr am Flughafen Dortmund. Am Dienstag und Mittwoch verhandeln die obersten NRW-Verwaltungsrichter zwei Tage lang in einem Hotel. Wegen der Corona-Pandemie und der zahlreichen Verfahrensteilnehmer weicht das Gericht auf größere Räumlichkeiten aus. Im November musste das OVG zwei Verhandlungstage in der Halle Münsterland wegen eines Corona-Falls unter den Verfahrensbeteiligten absagen.
Dabei geht es um eine Klage der Nachbarstadt Unna und von fünf Privatpersonen. Sie sind Anwohner im direkten Umfeld des Flughafens. Wie bereits vor sieben Jahren greifen sie die Genehmigung der Bezirksregierung Münster für die Ausweitung der Betriebszeiten des Flughafens auf die späten Abendstunden an.
Demnach hat der Flughafen Betriebszeiten von 6 bis 22 Uhr. In Ausnahmefällen sind dabei aber im Schnitt vier Landungen pro Tag bis 23 Uhr möglich. Bei unverschuldeten Verspätungen reicht die Ausnahmegenehmigung sogar bis 23.30 Uhr. Bei Starts sieht die Genehmigung Zeiten bis 22.30 Uhr vor. Wird die Zahl der genehmigten Starts und Landungen nach 22 Uhr überschritten, muss die Flugaufsicht der Bezirksregierung Münster zustimmen. Die Ausnahmeregelung gilt nur für Flugzeuge mit einer lärmarmen Bauweise.
Das OVG hatte 2015 die Nachtfluggenehmigung aus dem Jahr 2014 für rechtswidrig erklärt und gekippt. Das Gericht stellte damals fest, dass die Bezirksregierung die gegensätzlichen Interessen fehlerhaft abgewogen habe. Erforderlich sei es, plausibel darzulegen, dass der in der Nacht geplante Verkehr nicht befriedigend am Tage abgewickelt werden könne. Auch seien die Fluggesellschaften mit den bisherigen Betriebszeiten zurechtgekommen, auch wenn unter Effektivitätsgesichtspunkten Verbesserungen gewünscht würden.
Die Bezirksregierung in Münster als Aufsichtsbehörde hatte am 1. August 2018 jedoch eine Änderungsgenehmigung erteilt, mit der die Ausweitung des Flugbetriebs auf die späten Abendstunden wieder möglich war. Die Stadt Unna und die Anwohner bleiben nach Angaben des OVG bei ihrer Kritik, dass der Bedarf für die Nachtflugzeiten erneut nur unzureichend festgestellt worden sei. Auch sei erneut der Lärmschutz nur fehlerhaft berücksichtigt worden.
Wie andere Regionalflughäfen in Nordrhein-Westfalen kämpft der Dortmunder Airport mit Verlusten in Millionen-Höhe. Die jährlichen Defizite müssen, wie auch bereits vor der Corona-Pandemie, von anderen städtischen Gesellschaften ausgeglichen werden.
© dpa-infocom, dpa:220123-99-816066/2 (dpa/lnw)