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Amtsgericht WipperfürthAngestellter stiehlt 1,5 Tonnen Schrott

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Das Amtsgericht Wipperfürth.

Wipperfürth – An die Aluminium-Profile erinnert sich der Schrotthändler aus der Hansestadt noch immer ausgezeichnet. Ganz genau kann er dem Gericht die dickwandigen und deshalb seltenen Elemente beschreiben. „Bei Kupferkabeln sieht ja eines aus wie das andere – aber diese Profile waren besonders“, gibt der Mann zu Protokoll.

Unternehmer forscht selbst nach

Genau diese Alu-Bauteile werden einem Pärchen aus dem Märkischen nun zum Verhängnis. Das Amtsgericht verurteilt einen 36-jährigen Schrottdieb aus Meinerzhagen zu fünf Monaten Gefängnis auf Bewährung und 1200 Euro Geldstrafe. Seine Lebensgefährtin (35) aus Kierspe erhält als Komplizin 120 Tagessätze zu zehn Euro. Fast anderthalb Tonnen Metall soll das Duo während einer Serie entwendet haben, die vor rund zwei Jahren begann.

Angestellter und Lebensgefährtin verurteilt

Der heute 36-Jährige war damals auf dem Wipperfürther Schrottplatz angestellt und hatte deshalb einen Schlüssel zu dem Gelände. Zwischen 100 und 400 Kilogramm schaffte er pro Tat beiseite, so die Staatsanwaltschaft. Kabel, Chrom-Material und Aluminium verkaufte das Duo anschließend an einen anderen Schrotthändler aus dem oberbergischen Nordkreis und erhielt dafür Bargeld.

Erlös laut Staatsanwaltschaft bei 4000 Euro

Auf 4000 Euro beziffert die Anklage den Erlös. Das Duo habe sich mit den Diebstählen „eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang geschaffen“, formuliert es die Anklageschrift.

Der bestohlene Händler hatte den Schwund zunächst gar nicht bemerkt. Zwar habe ihn sein Vater immer wieder darauf hingewiesen, dass in dieser oder jener Kiste Inhalt fehle, erklärt er im Zeugenstand.

Nachgegangen sei er dem aber erst, als die dicken Alu-Profile verschwanden. Der Chef klemmte sich hinter den Hörer und telefonierte die Kollegen ab. Seine Recherche dauerte nicht lange. Wenige Kilometer entfernt waren die Profile gerade angeboten und verkauft worden. Der Händler begutachtete die Ware vor Ort, erkannte seine Profile und ging zur Polizei.

Ausweispflicht für Privat-Verkäufer

Der Einkäufer des zweiten Schrottplatzes erinnert sich im Prozess an beide Angeklagten. Durch die Ausweispflicht für Privat-Verkäufer waren ihre Auftritte mit heißer Ware einwandfrei dokumentiert. Bei den Deals trat das Duo abwechselnd auf. „Wir haben uns das dann genau angesehen. Exakt die Gegenstände, die dem Kollegen fehlten, waren bei uns aufgetaucht“, berichtet der Wipperfürther.

Angeklagter schon vorbestraft

Der 36-jährige Meinerzhagener äußert sich vor Gericht gar nicht. Seine Partnerin erklärt, nichts verbrochen zu haben. Mehr ist dem Duo nicht zu entlocken. Das Gericht folgt mit seinem Urteil in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängt für den Mann eine empfindlichere Strafe, weil er bereits einschlägig vorbestraft ist.

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