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Beeinträchtigte ElternAnfragen nach Assistenten landen in Oberberg auf Wartelisten

Lesezeit 2 Minuten

Für Eltern im Rollstuhl und andere Menschen mit Handicap gibt’s die Teilhabeberatung.

Oberberg – Eigentlich klappt der Alltag der kleinen Familie ganz gut – auch wenn die Mutter der vierjährigen Tochter im Rollstuhl sitzt. Doch es gibt Situationen, da wünscht sie sich Unterstützung, etwa auf dem Spielplatz, wenn sie die Kleine aufs Klettergerüst heben möchte. Oder sie bei einem Sturz auffangen müsste.

Anne Heitmann von der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung in Gummersbach informiert: „Die Mutter hat im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes Anspruch auf Elternassistenz, ebenso wie 1,8 Millionen anderer chronisch kranker oder behinderter Eltern, die mit ihren minderjährigen Kindern zusammen in einem Haushalt leben."

Viele Betroffene wüssten allerdings nichts von dem Gesetz und würden eher zufällig bei der Beratung über Rehaleistungen, Pflegegrad, Schwerbehindertenausweis oder Wiedereingliederung in die Arbeit davon erfahren. Doch in letzter Zeit häuften sich die Anfragen von Ratsuchenden.

Beeinträchtigung ist kein Grund, auf Kinder zu verzichten

„Viele haben schon Kinder, andere überlegen, ob sie mit ihrer Behinderung zukünftig der Elternrolle gerecht werden können.“ Dabei sei eine körperliche Beeinträchtigung oder eine chronische Krankheit nicht unbedingt ein Grund, auf Kinder zu verzichten. „Auch psychisch kranke Menschen können wunderbare Eltern sein, brauchen aber während akuter Phasen vielleicht zeitweise Unterstützung“, meint Heitmann. Dabei ist der Bedarf individuell ganz unterschiedlich.

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Betroffene wie der blinde Vater, die chronisch kranke Mutter, die schnell ermüdet, oder die junge Mutter im Rollstuhl hätten oft bereits eine Odyssee durch verschiedene Beratungsstellen hinter sich. „Sie waren zum Beispiel schon bei der Erziehungsberatung oder beim Jugendamt“, schildert Heitmann. „Doch die sind nicht zuständig, denn die Eltern brauchen ja keine Erziehungshilfe, sondern zur Unterstützung die Augen, Ohren Arme, Beine oder die Stimme einer Assistentin oder eines Assistenten.“

Ratsuchende müssen auf Wartelisten gesetzt werden

Aber das in ist Oberberg bisher ein Problem. Zwar kann die Teilhabeberatungsstelle helfen, den Antrag auf die vom Landschaftsverband finanzierte Leistung zu stellen. Aber noch fehlt es hier Trägern für die praktische Umsetzung der Elternassistenz. „Leider bleibt uns bisher nichts anderes übrig, als die Ratsuchenden auf eine Warteliste zu setzen“, bedauert Heitmann. Siehofft, dass sich Träger finden, die die Elternassistenz in ihr Angebot aufnehmen.

Kontakt zur Beratung gibt es unter der E-Mail-Adresse oder telefonisch unter (0 22 61) 6 39 37 76.