Imbiss-ExplosionNach zwölf Jahren muss sich Brandstifter vor Gericht verantworten
Köln/Bergneustadt – Die Verpuffung im Imbiss im Bergneustädter Stadtteil Hackenberg vor über zwölf Jahren muss enorm gewesen sein. Selbst im angrenzenden 18-Parteien-Mietshaus soll sich der Holzfußboden der im ersten Stock liegenden Wohnungen um zehn Zentimeter angehoben haben. In dem in Brand gesteckten Imbiss blieb nichts als Verwüstung übrig.
Dennoch dauerte es bis Ende August 2021, bis sich der damalige Betreiber (53) des Imbisses wegen besonders schwerer Brandstiftung seinem Prozess stellen musste. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 23. März 2009 den von seiner Mutter gepachteten Imbiss absichtlich in Brand gesteckt zu haben. Sein Ziel sei es gewesen, an die Versicherungsprämie von 80 000 Euro zu kommen.
Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Ein ehemaliger freiwilliger Feuerwehrmann (70) berichtete jetzt vor Gericht von einem Rollladen, der von der Druckwelle aus der Verankerung gerissen worden war und 15 Meter weiter auf einem Parkplatz gefunden wurde. Dass niemand verletzt oder getötet wurde, grenze an ein Wunder, heißt es aus der Justiz hinter vorgehaltener Hand.
„Hinreichender, aber kein dringender Tatverdacht“
Aber warum wird so ein Vorfall erst zwölfeinhalb Jahre später verhandelt? Auf Nachfrage erklärte eine Gerichtssprecherin, dass die damals zuständige Große Strafkammer mit Haftsachen überlastet gewesen sei. Gerichte sind per Strafprozessordnung verpflichtet, Verfahren mit in Haft sitzenden Angeklagten beschleunigt zu betreiben.
Aber der 53-Jährige saß nie in Haft. Auf Nachfrage heißt es, dass gegen ihn „zwar ein hinreichender, aber eben kein dringender Tatverdacht“ vorgelegen habe. Das heißt: Der Verdacht reicht für eine Anklage, aber nicht für eine Untersuchungshaft.
Denn es gibt zwar Indizien für seine Täterschaft: den Kauf des Benzinkanisters und des Kraftstoffs sowie den Versuch, kurze Zeit vor der Explosion die Versicherungsprämie zu erhöhen. Es gab aber keine Zeugen, die den Mann etwa vor der Explosion mit dem Benzinkanister gesehen hätten. So setzte die Akte Staub an, böse Zungen behaupten gar: „Die ist hinter die Heizung gerutscht.“
In Justizkreisen wird mit dem Kopf geschüttelt
Nach Jahren zeigte die zuständige Kammer beim Präsidium des Landgerichts ihre Überlastung mit Haftsachen an. Das Verfahren ging an die nun zuständige Kammer, die im Oktober 2019 erstmals mit dem Prozess begann. Weil Nachermittlungen notwendig wurden, verzögerte sich das Verfahren aber erneut. Zwei weitere Versuche, das Verfahren durchzuführen, scheiterten 2020 an der Pandemie-Lage.
In Justizkreisen wird dennoch mit dem Kopf geschüttelt: „Das hat was von einer Farce.“ Das Verfahren habe keinen großen Umfang und hätte auch von einer ausgelasteten Kammer in vier bis fünf Verhandlungstagen zu Ende gebracht werden können: „Wenn sie denn will.“ Der Prozess wird fortgesetzt. Es gibt aber jetzt schon Hinweise, dass vor allem der Angeklagte mit einer deutlich milderen Strafe von der überlangen Dauer profitieren wird.