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SatzungWann dürfen Bergneustädter ihre Grundstücke mit Regen bewässern?

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Das Bergneustädter Regenwasser fließt bislang in den Kanal – das soll sich jetzt ändern.

Bergneustadt – Wer auf dem Stadtgebiet neu oder umbaut, kann anfallendes Regenwasser künftig unter bestimmten Voraussetzungen auf dem eigenen Grundstück versickern lassen. Der Bergneustädter Ausschuss für Umwelt und Zukunftsfragen hat jetzt einstimmig eine Änderung der Entwässerungssatzung beschlossen, die eine Aufweichung des Anschlusszwanges an den Kanal vorsieht.

Zugrunde lagen der Entscheidung zwei Anträge der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen. Beide Fraktionen hatten die geltende Rechtslage bereits 2019 kritisiert und sich dabei auf die Trockenheit im Sommer des Jahres 2018 bezogen. Es sei unsinnig, wenn auf der einen Seite Bäche und Siefen austrockneten, andererseits aber nahezu sämtlicher Regen, der auf Bergneustädter Dächer fällt, in die Kläranlage fließe.

Bergneustadt: Kompromiss zwischen Rechtssicherheit und Möglichkeiten

Nach langer Prüfung habe man jetzt einen Kompromiss gefunden, der zugleich Rechtssicherheit und neue Möglichkeiten gewähre, berichtete Kai Hoseus vom städtischen Tiefbauamt dem Ausschuss. Der Anschluss- und Benutzungszwang solle künftig „nicht mehr um jeden Preis durchgedrückt“ werden. Vielmehr sei eine „wohlwollende Prüfung im Einzelfall“ angestrebt.

Eine grundsätzliche Befreiung von der Einleitung für jedermann sei jedoch nicht möglich – denn die Stadt stehe in der Amtshaftung, wenn etwa Schadstoffe in den Boden sickerten oder das Wasser ein darunter liegendes Grundstück beschädigten.

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Bei künftigen Projekten können Bauherren einen Antrag auf Prüfung stellen – rückwirkend soll es diese Möglichkeit nicht geben, allerdings reicht etwa der Anbau an ein bestehendes Gebäude aus. Dem Antrag ist ein Gutachten beizufügen, dass sich mit dem betreffenden Boden beschäftigt und dessen Wasseraufnahmefähigkeit prüft. (sfl)