AboAbonnieren

Klage drohtBergneustadt will To-go-Verpackungen vorerst nicht besteuern

Lesezeit 2 Minuten
Eine McDonald's To-Go-Tüte und ein To-Go-Becher stehen vor einer Tübinger McDonald's-Filiale.

Gegen kommunale Verpackungssteuern hat McDonald's das Bundesverfassungsgericht angerufen. Wie Karlsruhe entscheidet, steht noch aus.

Bergneustadts Politik hat eine Entscheidung vertagt. Grund ist eine Klage von McDonald's vor dem Bundesverfassungsgericht.

Auf dem Gebiet der Stadt Bergneustadt wird keine Verpackungssteuer eingeführt, zumindest vorerst nicht. Der Stadtrat hat eine Entscheidung dazu vertagt. Im Juni hatte die CDU-Fraktion die Verwaltung um Prüfung einer solchen Abgabe gebeten, die die Einführung von Mehrwegsystemen erleichtern und so Müll, Rohstoffe und Energie sparen sollte. Das Ergebnis dieser Prüfung stellte Bürgermeister Matthias Thul jetzt im Stadtrat vor – und der Verwaltungschef riet der Politik zum jetzigen Zeitpunkt dringend von der Einführung ab.

Im Juni galten noch andere Umstände

Zum Hintergrund: Der CDU-Antrag aus dem Juni bezog sich auf das Modell der Stadt Tübingen, die in Sachen Steuer auf Einwegverpackungen bundesweit als Vorreiter gilt. Dagegen hatte die Tübinger McDonald's-Filiale bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklagt – und Ende Mai den Prozess dort verloren. Was in Tübingen gehe, müsse auch in Bergneustadt möglich sein, argumentierte die CDU damals.

In der Zwischenzeit hat allerdings der Bund das sogenannte Einwegkunststoff-Fondsgesetz verabschiedet, das bereits in Kraft ist und die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten spätestens ab dem 1. Januar 2025 finanziell in die Pflicht nimmt. Die McDonald's-Juristen wittern deshalb einen Fall der (verbotenen) Doppelbesteuerung des gleichen Gegenstandes, ein Nebeneinander von kommunaler Verpackungssteuer und der des Bundes könne nicht zulässig sein.

Mit diesem Argument hat der Konzern das Bundesverfassungsgericht angerufen, die Entscheidung aus Karlsruhe dazu steht noch aus. Um nicht Gefahr zu laufen, eine im Nachhinein für rechtswidrig erklärte Steuer einzuführen, will der Stadtrat das Urteil abwarten.