Der Angeklagte griff unvermittelt den Hausmeister seines Wohnhauses an. Ein Gutachter führt den Gewaltausbruch auf ein „umfassendes Wahnsystem“ zurück.
Prozess wegen KörperverletzungBergneustädter soll unter paranoider Schizophrenie leiden
Im Prozess gegen einen 34-Jährigen aus Bergneustadt wurde am Dienstag von einem Sachverständigen das psychiatrische Gutachten vorgestellt. Demnach ist der wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt, die sich bereits chronifiziert hat. „Das ist sehr eindeutig“, sagte der Facharzt (39) für Psychiatrie. Und weiter: „Man muss weiterhin von einem sehr hohen Gefährlichkeitspotenzial ausgehen.“
Dem 34-Jährigen wird in dem Verfahren vor der 11. Großen Strafkammer vorgeworfen, im Dezember 2023 den Hausmeister (67) des Wohnkomplexes, in dem der Beschuldigte ein Appartement bewohnte, heimtückisch angegriffen und niedergeschlagen zu haben, als dieser Mülltonnen zurück in den Innenhof schob.
Bergneustädter Opfer erlitt Schädel-Hirn-Trauma
Der 67-Jährige erlitt schwere Verletzungen. Unter anderem brach er sich drei Rippen und erlitt ein Schädel-Hirntrauma. Zudem kollabierte eine Lungenhälfte, weshalb der Mann zeitweise intensivmedizinisch behandelt werden musste. Im Februar 2024 soll der 34-Jährige den Hausmeister zudem als „Bastard“ beleidigt haben.
Bei dem Beschuldigten liege ein umfassendes Wahnsystem vor, das von Vergiftungsfantasien geprägt sei, sagte der Gutachter. Der 34-jährige Angeklagte hatte in seiner Einlassung am vergangenen Freitag denn auch behauptet, das Opfer habe sich mit einem Zweitschlüssel Zugang zu seiner Wohnung verschafft und Nahrungsmittel mit „Toilettenwasser“ verunreinigt sowie Kot auf seine Zahnbürste geschmiert.
Zwar wisse der 34-Jährige, so der Psychiater, dass Körperverletzung eine Straftat sei. Diese Erkenntnis halte ihn aber nicht davon ab, weitere zu begehen. Die Steuerungsfähigkeit sei aufgehoben. Erschwerend geselle sich zu der paranoiden Schizophrenie noch eine Suchtproblematik in Bezug auf Cannabis. Auch habe der 34-Jährige in der Vergangenheit bereits eigenmächtig die Medikamente zur Behandlung seiner Erkrankung abgesetzt. Er zeige keinerlei Krankheitseinsicht. Der Gutachter empfahl die dauerhafte Unterbringung des 34-Jährigen in einer Psychiatrie.
Der Prozess wird fortgesetzt.