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In 14 Fällen43-jähriger Bergneustädter steht wegen schwerem Einbruchdiebstahl vor Gericht

Lesezeit 2 Minuten
Es ist das Eingangsportal des Bonner Landgerichts zu sehen.

Der Angeklagte steht nun vor dem Bonner Landgericht. (Archivbild)

Der 43-Jährige wurde bei seinem 14. Versuch erwischt. Nun steht er wegen besonders schwerem gewerbsmäßigem Einbruchdiebstahl vor Gericht.

Am Nachmittag des 4. September drang ein Einbrecher in die Räume der Vertriebsniederlassung eines Reinigungsgeräteherstellers in Troisdorf-Spich ein.

In der Werkstatt stand ein mit Maschinen beladener Kleintransporter, die zugehörigen Schlüssel hatte der Einbrecher schnell gefunden. Bevor er den Motor des Wagens startete, um damit in Richtung Bergisches Land zu fahren, lud der Dieb noch weitere Maschinen in den Laderaum.

Polizei konnte Fahrzeug sicherstellen

Was der Täter nicht wusste: Das gestohlen Fahrzeug wurde per Satellit getrackt, und so konnte die Polizei das Fahrzeug noch am Abend auf einem Stellplatz in Bergneustadt (Oberbergischer Kreis) sicherstellen.

Wegen dieses und 13 weiterer Einbruchdiebstähle in weitere Lagerhallen muss sich ein 43-Jähriger aus Bergneustadt vor dem Bonner Landgericht verantworten. 14 Fälle von besonders schwerem gewerbsmäßigem Einbruchdiebstahl skizzierte der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Diebestouren in großem Umkreis

Die Einbrüche ereigneten sich laut Anklage im gesamten Raum zwischen Niederrhein, Bergischem Land, Westerwald und Nordhessen. Tatorte im Rhein-Sieg-Kreis waren außer Spich auch Troisdorf und Much.

Der Angeklagte soll bei seinen Diebestouren im Zeitraum zwischen dem 25. März und dem 28. September 2022 hochwertige Arbeits- und Gartengeräte sowie Maschinen, Kfz-Anhänger, Werkzeug und ein E-Bike gestohlen haben.

Beute hatte hohen Gesamtwert

Die Beute umfasste laut Anklage Reinigungsgeräte im Wert von insgesamt rund 70.000 Euro, Gartengeräte und Maschinen für rund 80.000 Euro, weiteres Werkzeug im Wert von rund 122.000 Euro sowie mehrere Anhänger im Wert von rund 50.000 Euro.

Auf die Spur des Angeklagten waren die Ermittler gekommen, nachdem der Sprintersichergestellt worden war: Der Parkplatz in Bergneustadt soll der Angeklagte auf einen falschen Namen angemietet haben. Am 28. September klingelte die Polizei dann an der Wohnungstür des Angeklagten; in zwei Hallen in Bergneustadt und Wiehl konnte ein großer Teil der Beute sichergestellt werden.

Dennoch sollen noch rund 150.000 Euro als „Wert des Taterlangten“ eingezogen werden. Das Verfahren vor der 3. Großen Strafkammer wird fortgesetzt, ein Urteil soll frühestens im Mai verkündet werden.