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Beschuldigter in QuarantäneProzess wegen Raub vor Gummersbacher Gericht unterbrochen

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Zeugenstand im Gericht. (Symbolbild)

Gummersbach – Erst einen Tag vor der Hauptverhandlung teilte ein Zeuge – der Mitbeschuldigte des Angeklagten – dem Gericht mit, er könne wegen häuslicher Quarantäne aufgrund einer Covid-19-Infektion nicht an der Verhandlung teilnehmen. Der Prozess wegen gemeinschaftlichem Raub wurde daraufhin auf unbestimmte Zeit vertagt – allerdings erst, nachdem acht Zeugen gehört worden waren.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im November 2018 die ehemalige Auszubildende eines Autohauses in Windhagen überfallen und Tageseinnahmen in Höhe von 5200 Euro erbeutet zu haben. Hilfe soll der heute 25-Jährige von einem weiteren Mitarbeiter des Autohauses bekommen haben. Der habe am Vormittag des Tattages ein Auto an ein Autohaus aus dem Bonner Raum verkauft. Das Geld soll er laut der Frau nicht wie vorgesehen in die Geldkasse gelegt, sondern es behalten haben – mit dem Vorwand, nur eine Anzahlung erhalten zu haben. Die Restsumme solle im Laufe des Tages folgen.

Junge Frau auf Parkplatz überfallen

Die Käufer sagten aber aus, den gesamten Kaufpreis entrichtet zu haben, bevor sie das Auto mitnahmen. Die 21-Jährige konnte die Einnahmen deshalb nicht wie gewohnt während ihrer Mittagspause zur Bank bringen, sondern musste es nach Feierabend erledigen. Als sie nach 17 Uhr mit dem Geld in ihrer Tasche zu ihrem Auto ging, soll der Angeklagte auf ein Zeichen des Mitbeschuldigten hin die junge Frau auf einem Parkplatz überfallen haben. Aus Angst ließ sie auch die Tasche mit dem Geld fallen. Der Täter schnappte sich die Tasche und floh.

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Der Verdacht, dass ihr Arbeitskollege und Ex-Freund am Überfall beteiligt gewesen sein könnte, kam ihr laut Aussage eines engen Freundes noch am selben Abend: „Er war der einzige im Autohaus, der sich nicht für ihre Notsituation interessierte.“

Nachweis für Alibi fehlt noch

Dass auch der mutmaßliche Täter aus ihrem Bekanntenkreis stammte, habe sie erst später erfahren, sagte sie. Warum es danach dauerte, bis sie Anzeige erstattete, liege daran, dass sie den zuständigen Beamten nicht erreicht habe. Das wollte ihr der Verteidiger des Angeklagten nicht abnehmen. Der Anwalt überreichte Richter Ulrich Neef zudem eine Gehaltsabrechnung seines Mandanten: Der Mann habe an jenem Tag gearbeitet. Der Nachweis des Arbeitgebers fehle aber noch. Neef reagierte mit Unverständnis: „Wenn Sie doch ein Alibi haben, warum haben Sie die Wochen bis zur Verhandlung nicht genutzt, um den Nachweis einzureichen?“