In einem langwierigen Vergewaltigungsprozess am Landgericht Bonn gegen einen 24-Jährigen fiel jetzt ein Urteil.
Bonner LandgerichtReichshofer in Prozess um Vergewaltigung freigesprochen
Im Zweifel für den Angeklagten: Die 1. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts hat einen 24-jährigen Mann aus Reichshof, dem die Vergewaltigung seiner ehemaligen Freundin vorgeworfen worden war, freigesprochen. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage. Die Richter hatten offenbar zu große Zweifel an der Aussage des mutmaßlichen Opfers.
Aussage gegen Aussage - Langwierige Beweisaufnahme nötig
Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft am 27. November 2019 versucht haben, seine Ex-Freundin, eine heute 23-Jährige aus Waldbröl, in deren Zimmer im Elternhaus gegen ihren Willen zu küssen und zu berühren. Dann soll es ihm gelungen sein, sich auf sie zu knien und sie mit den Beinen zu fixieren.
Zu dem Treffen soll es gekommen sein, weil der junge Mann mit der Frau noch einmal über ihre beendete Beziehung habe reden wollen. Das mutmaßliche Opfer will sich erfolglos gegen die Annäherungsversuche zur Wehr gesetzt haben. Sie habe erst fliehen können, nachdem sie ihn angespuckt und dadurch abgelenkt habe. Der Angeklagte widersprach, sodass im Prozess Aussage gegen Aussage der beiden Beteiligten stand.
Das war für die Kammer bei der Wahrheitsfindung eine komplizierte Situation, die Beweisaufnahme war deshalb langwierig. Das Gericht hörte mehrere Zeugen aus dem Umfeld der Nebenklägerin und verlas umfangreiche Dokumente, doch nichts konnte die Richter zweifelsfrei davon überzeugen, dass sich der Fall so ereignet hatte, wie es die Frau geschildert hatte.
Verhalten nach der Tat ausschlaggebend für das Urteil
Wichtig bei Sexualdelikten sei das Verhalten nach der Tat. So habe die 23-Jährige am 28. November 2019, also einen Tag nach der angeblichen Vergewaltigung, sich gegenüber einer Freundin „liebevoll“ über den Angeklagten geäußert; das passe nicht zu dem Strafvorwurf, so die Richter. Auch was die eigentliche Vergewaltigung anging, hatte die Kammer Zweifel. Es sei anatomisch unmöglich, sich so auf die Frau zu knien, wie sie es geschildert habe.
Die Staatsanwaltschaft plädierte wie auch der Verteidiger auf Freispruch, die Nebenklage forderte mindestens zwei Jahren Haft – die Frau leide bis heute noch immer unter den Folgen des Übergriffs.