Corona-SchutzmaßnahmenWelcher Sport ist im Oberbergischen wo erlaubt?
Wipperfürth – Die Corona-Schutzmaßnahmen haben auch massive Auswirkungen auf die Sportvereine. Vereinssport ist kaum möglich, doch es gibt auch ein paar Ausnahmen, darauf weist Bärbel Schröder vom SV Wipperfürth hin. Wir haben beim Landessportbund nachgefragt was nach dem jüngst in Kraft getretenen neuem Bundesinfektionsschutzgesetz aktuell möglich ist.
Die allgemeine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr wird für allein ausgeübten Sport verkürzt auf 24 bis 5 Uhr (eine Ausübung ist jedoch nicht auf Sportanlagen möglich).
Freizeiteinrichtungen dürfen grundsätzlich nicht öffnen. Relevant für den Sport sind dabei unter anderem die im Bundesinfektionsschutzgesetz beispielhaft aufgezählten Einrichtungen wie Fitnessstudios, Indoor-Spielplätze und Badeanstalten.
In geschlossen Sporthallen ist laut Coronaschutz-Verordnung NRW Sport nicht erlaubt. Auch wenn das Bundesinfektionsschutzgesetz die „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten“ allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt, sieht der Landessportbund das kritisch. Denn das Gesetz unterscheide nicht zwischen drinnen und draußen. Deshalb sei die genannte Sportausübung unverändert nur draußen möglich.
Da auch der Begriff „Individualsportarten“ rechtlich nicht definiert sei, empfiehlt der Landessportbund darunter bis auf weiteres alle Sportarten zu verstehen, die alleine oder zu zweit kontaktlos ausgeführt werden können, beispielsweise Tennis-Einzel.
Kontaktloser Sport von Gruppen mit bis zu fünf Kindern im Alter von bis zu 14 Jahren sei Freien untere entsprechender Aufsicht möglich. Die Kindergruppen können von ein oder zwei älteren Personen angeleitet werden, wenn für diese ein negativer Coronatest vorliegt, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Wettkampf- und Trainingsbetrieb für Angehörige der Bundes- und Landeskader bei Einhaltung von Hygienekonzepte ist erlaubt. Aktuell können zumindest einige Profis des 1. BC Wipperfeld trainieren. (lz)