Drogen-Prozess in WaldbrölPolizei soll waldbröler Angeklagten bedroht haben
Waldbröl – Ein Waldbröler (27) musste sich wegen des Besitzes von und des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln von mehr als 40 Gramm vor dem Amtsgericht in Waldbröl verantworten. Die Drogen hatte die Polizei bei einer Durchsuchung am 2. Oktober 2021 in einem Rucksack gefunden. Verteidiger Udo Klemt bezweifelte, dass diese polizeilichen Maßnahmen sachgemäß durchgeführt wurden. Noch vor der Aussage des Polizisten legte der Anwalt Widerspruch ein.
Seine Begründung: Die Beweise unterlägen einem Beweismittelverwertungsverbot, weil der Polizist unsachgemäß gehandelt habe. So sei weder im Vorfeld der Durchsuchungen ein Richter hinzugezogen worden, noch habe eine ordentliche Belehrung stattgefunden. Zudem sei es seinem Mandanten nicht gestattet worden, einen Anwalt anzurufen. Im Gegenteil, ihm sei gedroht worden. Wörtlich soll gesagt worden sein: „Du machst jetzt, was wir wollen, sonst machen wir mit dir, was wir wollen“, sagte der Rechtsanwalt.
Beamte durchsuchen Autos von vier Männern
Der Polizist sagte im Zeugenstand, dass ihm und seiner Kollegin eine vierköpfige Gruppe junger Männer aufgefallen sei, die bei ihren Autos gestanden habe. Als sie sich genähert hätten, sei einer der Männer zügig davongegangen. Zudem hätten er und seine Kollegin „deutlichen Cannabisgeruch wahrgenommen und in der näheren Umgebung Stummel gerauchter Joints entdeckt“. Die Durchsuchung der Personen ergab allerdings nichts. Um auch deren Autos auf Drogen durchsuchen zu können, habe er eine Kollegin und deren Spürhund aus Gummersbach angefordert.
Während einer der Männer zugegeben habe, einen Crusher (Anm.d. Red: ein Gerät zum Zerkleinern von Tabak oder Marihuana) im Auto zu haben, habe er mit Zustimmung des zweiten Mannes einen Blick in dessen Dienstwagen werfen können, berichtete der Polizist. „Der Inhalt des Wagens aber war unauffällig, darin waren nur Werkzeuge gelagert.“
Polizist bestreitet Bedrohung des Angeklagten
Neben dem Crusher zog ein Rucksack die Aufmerksamkeit des Spürhundes auf sich. Darin habe er Drogen, einen Ausweis und das Handy des Angeklagten gefunden. Der hätte sich nicht unweit des Geschehens postiert, wo die Beamten ihn dann aufgriffen, nachdem sie die anderen Männer hätten gehen lassen.
Verteidiger Klemt konfrontierte den Beamten mit dem Vorwurf des unsachgemäßen Verhaltens und Bedrohung seines Mandanten. Dieser versicherte, sowohl vor den Durchsuchungen die Verdächtigen als auch den Angeklagten selbst über deren Rechte belehrt zu haben. Den Vorwurf der Bedrohung wies er zurück: „Das ist harter Tobak.“
Warum er keinen Richter vor der Durchsuchung der Fahrzeuge kontaktiert habe, wollte der Vorsitzende wissen. „Es lag ein Verdacht vor und nach rechtlicher Wertung der Situation habe ich entschieden, dass wir keinen Richter konsultieren müssen.“
Da sich der Angeklagte zu den Vorwürfen nicht äußerte und die Zeugen widersprüchliche Angaben mit Hinblick auf eine erfolgte oder nicht erfolgte Belehrung machten, wird die Verhandlung am 5. September fortgesetzt.