Im Schlaf die Polizei gerufenWaldbröler wegen Drogenhandels verurteilt
Waldbröl – 1106 Gramm Marihuana, 463 Gramm Amphetamin und 34 Gramm Kokain wurden am Montag zum Verhängnis für einen 22-jährigen Waldbröler. Das Schöffengericht sprach ihn schuldig wegen des von der Staatsanwaltschaft angeklagten Handels mit Rauschmitteln in nicht geringer Menge. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, da er seine Tat eingestanden hatte.
Der Verteidiger des Mannes führte aus, dass sein Mandant keine leichte Kindheit gehabt und seit seinem 13. Lebensjahr Cannabis konsumiert habe. Damit habe er jetzt allerdings aufgehört, weil er Anfang dieses Jahres nach einer Autofahrt unter Drogen seinen Führerschein verloren habe und diesen nun wiederbekommen wolle. Den Anklagevorwurf gab der Angeklagte zu.
Polizistin überprüfte nächtlichen Anruf
Eine Waldbröler Polizeibeamtin sagte aus, dass im vergangenen September auf der Rettungsleitstelle mehrfach Anrufe eingegangen seien, bei denen nur Schnarchen und Stöhnen zu hören war. Nach einer Handyortung seien sie an die Anschrift gefahren, um zu überprüfen, ob es dem Besitzer gut gehe.
Geöffnet habe dann vollkommen überrascht der angeklagte Wohnungsinhaber, nicht wissend, dass sein zwei Jahre älterer Bekannter auf dem Sofa schlafend den Notruf gewählt hatte. „Im Wohnzimmer hat es deutlich nach Cannabis gerochen“, schilderte die Polizistin.
Wohnung durchsucht
Darauf angesprochen habe ihr der Angeklagte eine Dose mit Marihuana übergeben. Bei einer Durchsuchung seien dann weitere Drogen und für den Handel verwendete Utensilien gefunden worden.
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Nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft auf eine Haftstrafe von zwei Jahren, die wegen des Geständnisses gerade noch auf Bewährung ausgesetzt werden könne, kritisierte der Verteidiger eine unrechtmäßige Durchsuchung: „Nur weil jemand konsumiert, gibt es noch keinen Verdacht auf einen Handel.“