AboAbonnieren

Agger in EngelskirchenAuch 20 Monate nach der Strafanzeige noch keine Ergebnisse

Lesezeit 3 Minuten
Blick auf die Insel in der Agger, bevor sie weggebaggert wurde.

Die bewachsene Insel in der Agger, fotografiert, bevor sie weggebaggert wurde. Dieses Foto legte der BUND der Strafanzeige im März 2023 bei.

Im März 2023 hat der BUND NRW Strafanzeige gestellt. Der Vorwurf: Eine Insel soll ohne Genehmigung aus der Agger weggebaggert worden sein.

Im März 2023, also vor mehr als anderthalb Jahren, hat Paul Kröfges namens des Landesverbandes NRW des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige gestellt. Diese richtete sich gegen die Auer Holding mit Sitz in München, die an der Agger Wasserkraftanlagen betreibt (wir berichteten).

Staatsanwaltschaft ermittelt noch

Der BUND geht nach wie vor davon aus, dass die Auer Holding zwecks Wiederinbetriebnahme der Wasserkraftanlage in Ohl-Grünscheid umfassende Arbeiten in und neben der Agger hat ausführen lassen, „größtenteils ungenehmigt, ohne ausreichende Auflagen und ohne jegliche Kontrolle und Überprüfung“, wie es in der Strafanzeige wörtlich heißt. Doch auch 20 Monate später liegen noch keine greifbaren Ergebnisse vor.

Ende nicht in Sicht

„Die Staatsanwaltschaft Köln führt im Zusammenhang mit Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten im Jahr 2022 an der Agger in Ohl-Grünscheid und Ehreshoven ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Boden- und Gewässerverunreinigung“, bestätigte die Staatsanwaltschaft jetzt auf Nachfrage. Die Ermittlungen, so heißt es dort, „richten sich aktuell gegen einen Verantwortlichen des Betreibers der Wasserkraftanlage. Als Genehmigungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln bereits in die Ermittlungen eingebunden“. Es sei nicht absehbar, wann mit einem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen ist. Das ist die Lage.

Die sehen das als nicht so prioritär an, ist mein Eindruck.
Paul Kröfges, BUND

„Das ist höchst ärgerlich. Die sehen das als nicht so prioritär an, ist mein Eindruck“, sagt Paul Kröfges dazu und betont, dass es sich aus Sicht des BUND um sehr gravierende Verstöße gehandelt habe, die seinerzeit stattgefunden haben, „ein Umweltvergehen ersten Grades, das geahndet werden muss“. Konkrete Vorwürfe sind unter anderem: Ausbaggern von Kiesbänken, Wegbaggern einer mit Büschen und Bäumen bewachsenen Kiesinsel, Einsatz von Baggern und Schwertransporten, Einbau eines Kranfundamentes am Ufer, Feinsedimenteintrag und Umbau des Wanderweges im Hang zwischen Wehr und Turbinenhaus in eine breite Baustraße. So steht es in der Anzeige.

Die Auer Holding hatte Fragen zu den Vorgängen seinerzeit unbeantwortet gelassen, gegenüber dem WDR aber geäußert: „Alle Arbeiten wurden ordnungsgemäß angezeigt.“ Von etwaigen Schäden an Laichgebieten sei nichts bekannt.

Im gleichen Zusammenhang hatte der BUND NRW – ebenfalls im Frühjahr letzten Jahres – beim Düsseldorfer Umweltministerium eine Fachaufsichtsbeschwerde über die Bezirksregierung Köln erhoben. Vorwürfe waren u.a., die Bezirksregierung habe die Vorgänge in der Agger bewusst ignoriert, die Entnahme erheblicher Kies-Mengen und das Abbaggern einer Aggerinsel einfach hingenommen.

Kein fachaufsichtliches Einschreiten

Eine vier Seiten lange Antwort erreichte den BUND vergangenen Monat; ein rasches Einschreiten seitens der Bezirksregierung sei tatsächlich angezeigt gewesen, doch habe es eine Überlastungssituation und eine zeitweise personelle Unterbesetzung gegeben, heißt es da. Für ein fachaufsichtliches Einschreiten bestehe aktuell keine Notwendigkeit.

Die abgebaggerte Kiesbank hat sich übrigens zwischenzeitlich nach mehreren Hochwasserereignissen von selbst erneuert. „Der wichtige Aspekt dabei ist aber: Das ist nur deswegen eingetreten, weil die natürliche Dynamik durch das offene Wehr in Ohl-Grünscheid hergestellt wurde“, betont Kröfges. „Wird das Wehr wieder abgesenkt, wird auch die natürliche Dynamik wieder zerstört.“ Aber diese Regeneration ändere nichts daran, dass zuvor ein Umweltvergehen begangen worden sei.