Im Naturschutzgebiet Teichwiese in Engelskirchen-Bickenbach wurden in dieser Woche Bäume gefällt. Naturschützer schlagen Alarm, doch der Eigentümer sieht sich im Recht.
Großer SchadenBäume in Engelskirchener Naturschutzgebiet gefällt
Der Schaden ist angerichtet: Im Naturschutzgebiet Teichwiese nahe Engelskirchen-Bickenbach sind Teile des Eschenwaldes gerodet worden. Der Schaden ist nach einer ersten Einschätzung des Naturschutzbunds Nabu immens.
„Große Teile eines einmaligen Biotops sind unwiederbringlich zerstört worden“, sagt Claus Wittke vom Nabu Engelskirchen. Die Naturschützer der beiden benachbarten Ortsgruppen Lindlar und Engelskirchen haben den Schaden gemeinsam begutachtet. Sie wollen Strafanzeige stellen.
Schreiben des Landesbetriebs Straßenbau
Das insgesamt rund zehn Hektar große Naturschutzgebiet beherbergt streng geschützte Vogelarten wie den Schwarzspecht, den Klein- und den Mittelspecht, berichtet Rainer Ufer vom Nabu Lindlar. Nach Schätzung der Naturschützer seien wichtige Teile des Biotops in Mitleidenschaft gezogen worden.
Der Oberbergische Kreis hat die Arbeiten am Donnerstagmorgen untersagt, berichtet die Behörde auf Anfrage. Nun werde ermittelt, wer die Fällung in Auftrag gegeben habe.
Der Eigentümer des Grundstücks ist überrascht von der heftigen Reaktion, wie er unserer Zeitung berichtet. Anlass für die Arbeiten waren zwei Schreiben des Landesbetriebs Straßenbau. Die Straßenmeisterei Wiehl fordert ihn darin auf, Gefahrbäume entlang der Landesstraße zu fällen.
Eigentümer sieht sich in der Pflicht
Die Arbeiten hat der Eigentümer an einen Forstbetrieb übergeben. „Was soll ich anderes tun?", fragt der Eigentümer. Das Grundstück im Naturschutzgebiet verursache in erster Linie Kosten. Auch durch die Fällung habe er „keinen finanziellen Vorteil“, betont er.
Er wolle sicherstellen, dass niemand zu Schaden komme und er in Regress genommen werden könne, wenn ein Baum umfällt. Der Landesbetrieb Straßenbau weist allerdings die Verantwortung für die Fällung zurück. „Die Fällarbeiten wurden von einer Privatperson auf einem Privatgelände in Auftrag gegeben“, berichtet Nilgün Ulbrich vom Landesbetrieb.
Die Schreiben des Landesbetriebs mahnen konkret „mehrere Bäume mit Totholz trocken und Stammschäden“ an und sie weisen auf die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers hin. Exakt das habe er auch so in Auftrag gegeben, erklärt der Eigentümer.
Feuchtgebiet entlang der Leppe
Für die Naturschützer des Nabu ist das kein Widerspruch. „Es gibt genug Methoden, in einem Naturschutzgebiet Gefahrbäume zu beseitigen“, sagt Ufer. Hier seien die Eschen knapp über dem Boden gekappt worden. „Die sind mit einem Harvester rein“, berichtet Ufer.
Das schwere Gerät wird in der Forstwirtschaft eingesetzt. Die Maschinen fällen und entasten Bäume in einem Arbeitsgang und schneiden die Stämme auf Länge. Die Gefährte werden auf Deutsch Vollernter genannt und sind in der Regel mehr als 15 Tonnen schwer.
Sie sind so konzipiert, dass sie auch in unwegsamen Gelände arbeiten können. Das Naturschutzgebiet Teichwiese ist unwegsam und ein Sumpfgebiet, das auch dem Hochwasserschutz an der Leppe dient. „Allein dadurch sind schwere Schäden entstanden“, erklärt Ufer.
Auch Engelskirchen Bürgermeister Gero Karthaus hat sich die Schäden angesehen. Die Gemeinde ist in den Vorgang nicht involviert, Genehmigungen und die Aufsicht sind Sache des Kreises. Persönlich kennt Karthaus das Gebiet aber sehr wohl. Der promovierte Biologe und Geograf engagierte sich als Student dafür, dass die Teichwiese unter Schutz gestellt wird.
„Es ist einer der größten Eingriffe in ein Naturschutzgebiet in Engelskirchen in den vergangenen Jahren“, sagte Karthaus. Die Ausmaße der Baumfällung habe seiner Meinung nach „mit der Verkehrssicherungspflicht nichts mehr zu tun“.
Der Vorgang liegt nun bei der Unteren Naturschutzbehörde, die sich zunächst mit dem Landesbetrieb Wald und Holz abstimmen wolle, berichtet die Kreisverwaltung.
Es ist nicht der erste Vorfall in dem Naturschutzgebiet. Schon 2015 hatte der Privateigentümer Erde im Sumpfgebiet aufgeschüttet und versucht, nachträglich einen Bauantrag dafür zu bekommen. Konkret habe er den Wall zum Schutz des Naturschutzgebiets errichtet. Der Fall beschäftigte damals auch den Gummersbacher Kreisumweltausschuss. Der entschied, dass die Aufschüttungen entfernt werden müssen.