Erneuerbare EnergienRünderoth erlaubt Photovoltaikanlagen nur, wenn die Farbe passt
Ründeroth – Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sind auf Dächern im Ründerother Ortskern wegen der geltenden Denkmalbereichssatzung unzulässig. Das wird sich ändern: Einstimmig gab der Planungs- und Umweltausschuss dem SPD-Antrag grünes Licht, gemäß dem künftig im Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung Ründeroth auf den Dachflächen Photovoltaik- und Solarthermieanlagen erlaubt sind.
Ausgenommen davon bleiben Gebäude, die als Einzeldenkmäler geschützt sind. Die Anlagen müssen zudem komplett der Farbe der Dachbedeckung entsprechen. „Auch in einem solch schönen Ensemble sollten wir regenerative Energien ermöglichen“, sagte Monika Güdelhöfer (SPD).
Antrag betrifft nur einen Bruchteil der Dachflächen Ründeroths
Bauamtsleiter Michael Advena erklärte, dass der Antrag 0,017 Prozent der gesamten Dachflächen in der Gemeinde betreffe. „Ob wir das Klima retten oder nicht, hängt nicht von diesen Flächen ab“, spitzte er seine Aussage zu – womit er Christian Buresch (Grüne) auf den Plan rief, der Advena „Kirchturmdenken“ vorwarf.
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Jeder Schlag eines Schmetterlingsflügels habe Auswirkungen, sagte er, um damit die Bedeutung von PV-Anlagen auf den überschaubaren denkmalgeschützten Dachflächen in Ründeroth für den Klimaschutz zu untermauern. Zudem habe es einen psychologische Effekt, wenn man sich als Hausbesitzer aktiv am Schutz des Klimas beteilige. (sül)