Frauen beleidigt und geschlagenAngeklagter aus dem Saal direkt ins Gefängnis gebracht
Gummersbach – Mit einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und elf Monaten und sofortiger Inhaftierung endete der Prozess gegen einen 30-Jährigen vor dem Schöffengericht am Gummersbacher Amtsgericht. „Ich musste das tun, das bin ich der Gesellschaft schuldig“, erklärte Richter Ulrich Neef seine Entscheidung und ließ den Angeklagten umgehend abführen. „Es besteht Fluchtgefahr.“
Dieser Entscheidung war ein zweistündiger Prozess vorausgegangen, in dem der Beschuldigte den Geduldsfaden des Richters zum Reißen gebracht hatte. Dem 30-Jährigen wurde vorgeworfen, am frühen Abend des 27. August vergangenen Jahres erst eine 18-jährige Frau beleidigt, dann mit der flachen Hand geschlagen zu haben. „Er fragte nach einem Feuerzeug und betitelte mich als Schlampe. Ich hatte kein Feuerzeug, da schlug er mich ins Gesicht“, schilderte die Geschädigte unter Tränen. Zweimal versuchte der Angeklagte, dem etwas entgegen zu setzen. Nach einer Verwarnung ließ Neef Taten folgen und rief die Justizbeamten.
Das zweite Opfer habe er in den Rücken getreten
Das zweite Opfer wurde laut Anklage von dem Mann ebenso beleidigt, bedroht und misshandelt. „Er bespuckte mich. Ich wollte die Polizei rufen, da drohte er mir und riss mir die Brille aus dem Gesicht“, sagte die 67-jährige Kölnerin. Er habe die Brille auf den Boden geworfen, sie habe sich gebückt. „Da trat er mir mit voller Wucht zweimal in den Rücken, in die Nähe der Niere.“ Die Opfer erklärten, dass sie bis heute unter Ängsten litten.
Des weiteren wurde ihm vorgeworfen, Anfang dieses Jahres in einem Geschäft Tabak im Wert von mehr 60 Euro gestohlen zu haben. Dies räumte der Angeklagte ein, alles andere bestritt er: „Ich habe nur etwas rumgebrüllt.“ Sein Bewährungshelfer erklärte, dass der einschlägig Vorbestrafte eine schwierige Persönlichkeit sei. Seit drei Jahren gehöre er zu seinen Klienten.
Der 30-Jährige sei unzuverlässig, stark drogen- und alkoholabhängig, eine Therapie habe er früh abgebrochen. „Jeder hat eine zweite Chance verdient, aber bei ihm bin ich mit meinem Latein am Ende“, sagte der Bewährungshelfer. Ein Gutachter bestätigte vor Gericht, dass der Angeklagte als vermindert schuldfähig einzustufen sei.